Blauer Engel: Neue Vergabegrundlage für Drucker bringt kaum Verbesserungen bei Nanopartikeln

Seit Anfang 2018 gilt eine neue Vergabegrundlage für das begehrte Umweltzeichen "Blauer Engel" für Drucker. Bei der Emissionsprüfung auf die besonders kritischen Ultrafein-Partikel ändert sich jedoch kaum etwas.

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Blauer Engel: Neue Vergabegrundlage für Drucker bringt kaum Verbesserungen bei Nanopartikeln

(Bild: Kyocera)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Rudolf Opitz

Damit Drucker und Multifunktionsgeräte den verkaufsfördernden "Blauen Engel" erhalten, müssen sie verschiedene Prüfwerte einhalten, die von der jeweils aktuellen Vergabegrundlage festgelegt wird. Seit Anfang 2018 gilt die Grundlage RAL-UZ 205, die die bisherige RAL-UZ 171 von 2013 ablöst.

In der Letzteren wurde erstmals ein Prüfwert für ultrafeine Partikel festgelegt, die nur wenige Nanometer groß sind. Sie entstehen vorallem in den Fixiereinheiten von Laserdruckern und gelangen wegen ihrer Größe über die Lunge bis ins Blut. Über deren Schädlichkeit gibt es zahlreiche widersprüchliche Studien – gesund sind die Emissionen nicht.

Um bisher den Blauen Engel zu erhalten, mussten Drucker während eines zehnminütigen Druckvorgangs weniger als 350 Milliarden Nanopartikel ausstoßen. Dieser Wert gilt auch für die neue Vergabegrundlage RAL-UZ 205. Die seit 2014 verbindliche Grundlage sah außerdem ein Schlupfloch für schnelle und große Arbeitsgruppen- und Abteilungsdrucker vor: Überstieg das Gehäusevolumen 250 Liter – was mit großen Zusatzfächern für Papier schnell erreicht ist – brauchten die Geräte den Prüfwert nicht einzuhalten.

Diese Ausnahme fällt in der neuen Vergabegrundlage nun weg – doch erst zum 1. Januar 2019. Bis dahin können die Hersteller kritische Geräte einfach mit einer Zusatzkassette prüfen lassen und erhalten auch nach RAL-UZ 205 den Blauen Engel.

Für Anwender empfiehlt sich daher weiterhin, auch die mit dem Blauen Engel ausgezeichneten Laserdrucker nur in gut gelüfteten Räumen einzusetzen – oder zum Drucken direkt am Arbeitsplatz besser ein Tintenmodell einzusetzen.

Siehe dazu auch:

  • Neue Vergaberichtlinien: Der Blaue Engel für Drucker aus iX 1/2018

(rop)