Copyright auf weißes Rauschen

Ein YouTube-Video, das nichts als 10 Stunden weißen Rauschens enthält, hat dem Uploader fünf Klagen wegen angeblichen Copyright-Verstößen beschert.

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Copyright-Anspruch auf weißes Rauschen

(Bild: P. Schüler)

Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Dr. Hans-Peter Schüler

Der Australier Sebastian Tomczak berichtet auf Twitter, ein von ihm hochgeladenes YouTube-Video mit weißem Rauschen habe fünf Beschwerden ausgelöst, weil er damit Copyrights anderer Urheber verletze. Wie die BBC meldet, verlangen die Klageführer nicht etwa das Entfernen des strittigen Videos, sondern die Werbeeinnahmen, die Tomczak über die zugehörige YouTube-Seite erzielt. Tomczak wiederum sagt, er werde über die Ansprüche verhandeln. Wenn er allerdings nennenswerte EInnahmen aus solchem YouTube-Inhalt erzielen könnte, könnte man das System nur als kaputt und unbrauchbar ansehen.

Tatsächlich findet man auf YouTube weitere Videos, die ebenfalls 10 Stunden weißes Rauschen enthhalten, und zum Teil bereits vor 10 Jahren als Einschlafhilfen hochgeladen worden sind.

Offenbar ist allen Rechtssysteme gemeinsam, dass sie Copyright-Ansprüche nur aufgrund eines Mindestmaßes an Originalität anerkennen. Laut englischsprachiger Wikipedia genügt zum Beispiel in Australien ein einzelnes Wort noch nicht, um einen Copyright-Anspruch zu begründen. Kein Wunder, dass Tomczak die erhaltenen Vorwürfe schlicht als fadenscheinig charakterisiert.
(hps)