Rundfunkbeitrag: ARD-Vorsitzender fordert mehr Geld

Seit gut zehn Jahren zahlen die Menschen in Deutschland – inflationsbereinigt – nicht mehr Rundfunkbeitrag, meint der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm. Er fordert, die Preissteigerungen für die Sender müssten beim Rundfunkbeitrag berücksichtigt werden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 292 Kommentare lesen
Rundfunkbeitrag: ARD-Vorsitzender fordert mehr Geld

Ulrich Wilhelm

(Bild: br.de)

Lesezeit: 2 Min.

Der Rundfunk ist nach Ansicht des neuen ARD-Vorsitzenden Ulrich Wilhelm der einzige Teil öffentlicher Daseinsvorsorge, bei dem die Inflation nicht ausgeglichen wurde. "Inflationsbereinigt zahlen die Menschen in Deutschland seit gut zehn Jahren nicht mehr Rundfunkbeitrag – und das bei einem größeren Angebot. Darüber werden wir mit den Ländern sprechen müssen", sagte Wilhelm dem Handelsblatt.

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte im Dezember 2017 festgestellt, dass ARD, ZDF und das Deutschlandradio bis 2020 viel weniger Geld benötigen, als sie für sich beansprucht haben. Der Rundfunkbeitrag ist bis 2020 auf 17,50 Euro festgelegt, momentan wird darüber diskutiert, wie es danach weitergehen soll. Die Einschätzungen aus den Ländern, die darüber zu entscheiden haben, sind unterschiedlich.

Wilhelm zeigte sich nun bereit, "Dinge zurückzubauen. Das gilt auch für unsere Beteiligungen und Tochterfirmen". Doch Nordrhein-Westfalen habe sich beispielsweise aus standortpolitischen Gründen geweigert, den ARD-Kanal "Einsfestival" mit Sitz in Köln zu streichen. Seit 2016 heißt er "One". Der ARD-Vorsitzende verwies darauf, dass die öffentlich-rechtlichen Sender dem Publikum auch mobil nutzbare Angebote machen müssten. "Wofür wir als ARD werben, ist daher ein Ausgleich der allgemeinen Teuerung."

Auch ZDF-Intendant Thomas Bellut wies kürzlich darauf hin, dass bei allen Preissteigerungen der Rundfunkbeitrag seit 2009 stabil geblieben sei und einmal abgesenkt wurde. "Bei einem unveränderten Auftrag muss eine adäquate Finanzierung der Anstalten gewährleistet sein." (anw)