Datenschutzgrundverordnung: Neue Abmahngefahren für Websites
Im Mai tritt die neue Datenschutzgrundverordung (DSGVO) der EU in Kraft. Sie bringt neue Verpflichtungen für fast alle Betreiber von Websites.
- Dr. Oliver Diedrich
Wenn am 26. Mai die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft tritt, bedeutet das eine eine umfassende Reform des Datenschutzrechts. Das betrifft auch fast jeden Betreiber einer Website, wie iX 1/2018 im Titelthema "EU-Datenschutz kommt" erklärt: Ausgenommen von den neuen Regeln sind lediglich Webangebote, die ausschließlich familiären oder persönlichen Zwecken dienen.
Betreiber von Websites sind demnach verpflichtet, eine rechtskonforme Datenschutzerklärung bereitzustellen. Datenschutzerklärungs-Generatoren helfen, eine passende Erklärung je nach den Funktionen der Website zusammenzubauen. Zu berücksichtigen sind dabei unter anderem Logfiles, Registrierungsmöglichkeiten, die Verwendung von Cookies und der Einsatz von Analyse- oder Trackingdiensten.
Weitere Auflagen
Weitere Auflagen für Websites ergeben sich aus der Verpflichtung zur Datenminimierung und aus dem in der DSGVO festgeschriebenen Grundsatz der Integrität und der Vertraulichkeit, der beispielsweise eine verschlüsselte Übertragung der Daten aus Kontaktformularen erzwingt. Der Einsatz von Social Media Plug-ins ist zustimmungspflichtig – eine technische Lösung wie der c't-Shariff kann für Rechtskonformität sorgen.
Bei Verstößen gegen das neue Datenschutzrecht drohen nicht nur hohe Bußgelder. Juristen gehen davon aus, dass es zu Abmahnungen durch Konkurrenten, Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverbände kommen wird.
Siehe dazu auch aus iX 1/2018:
- Das neue Datenschutzrecht für Websitebetreiber
- Strukturiertes Vorgehen beim Umsetzen der DSGVO
- Die Datenschutzerklärung – Handlungsbedarf für Unternehmen
- Cloud-Computing und die DSGVO
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(odi)