Twitch-Streams: Gronkh bekommt eine Rundfunklizenz

Brauchen Livestreamer eine Rundfunklizenz? Zuerst hatte sich der bekannte Let's-Player Erik "Gronkh" Range gegen die Forderung der Landesmedienanstalt NRW gewehrt – Im Oktober hat er aber doch einen Lizenzantrag gestellt, dem nun stattgegeben wurde.

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Twitch-Streams: Gronkh bekommt eine Rundfunklizenz

Gronkh bekommt eine Rundfunklizenz für seinen Twitch-Kanal GronkhTV.

(Bild: twitch.tv/gronkhtv)

Lesezeit: 3 Min.

Erik "Gronkh" Range ist der meistabonnierte Youtuber Deutschlands, er ist Synchronsprecher, Let's-Player, Livestreamer – und Besitzer einer Rundfunklizenz. Wie Gameswirtschaft berichtet, hat Range bereits im Oktober des vergangenen Jahres einen Lizenzantrag bei der Landesmedienanstalt NRW eingereicht, dem die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich KEK nun stattgegeben hat.

Zur Entscheidung kam die KEK in ihrer ersten Sitzung des neuen Jahres. Dort heißt es relativ kurz: "Die von Erik Range veranstalteten bundesweiten Fernsehspartenprogramme GronkhTV und Gronkh sollen eine Zulassung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) erhalten. Auf dem Kanal GronkhTV sollen ganztägig vorproduzierte Videos zum Thema Computerspiele und eSports, insbesondere in Form sogenannter „Let´s Plays“, ausgestrahlt werden. Daneben werden über den Kanal Gronkh unregelmäßig an mehreren Wochentagen Livestreams zu den gleichen Themenbereichen angeboten."

Überraschend ist vor allem, das Gronkh den Rundfunkantrag überhaupt gestellt hat: Im vergangenen Sommer hatte er sich gegen die Forderung der Landesmedienanstalt NRW noch mit einem Anwalt gewehrt. Ob Personen, die Livestreams über Plattformen wie Twitch verbreiten, eine Rundfunklizenz benötigen, ist umstritten. Laut Paragraf 2 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) wird Rundfunk folgendermaßen definiert:

  • Als Rundfunkangebot gilt jeder lineare Informations- und Kommunikationsdienst, der sich an die Allgemeinheit richtet, durch die Nutzer weder zeitlich noch inhaltlich beeinflusst werden kann und entlang eines Sendeplans verbreitet wird.
  • Das Angebot richtet sich an mehr als potenziell 500 gleichzeitige Nutzer
  • Das Angebot ist journalistisch/redaktionell gestaltet
  • Das Angebot dient nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken

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Ob bei Twitch-Streams nun von einer redaktionellen Gestaltung die Rede sein kann, wird heiß diskutiert. Die Landesmedienanstalt NRW räumt zwar ein, dass die Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag nicht mehr zeitgemäß sind, will sie aber bis zu einer Gesetzesänderung weiterhin umsetzen. Die Landesregierung in NRW gelobt derweil, Streamer von der Rundfunklizenzpflicht zu befreien. Wann ein solches Gesetz auf den Weg gebracht wird, ist aber noch unklar.

Neben Gronkh landete auch die Let's-Play-Gruppe PietSmiet im Visier der Landesmedienanstalt. Dass mit Gronkh nun der größte deutsche Streamer eingeknickt ist, könnte Signalwirkung entwickeln. Für Livestreamer ist der Antrag auf eine Rundfunklizenz aus mehreren Gründen lästig. Die Rundfunklizenz bedeutet, dass sich der Streamer an dieselben Vorschriften wie herkömmliche TV-Programme halten muss, zum Beispiel im Hinblick auf den Jugendschutz. Außerdem werden für die Lizenz zwischen 1.000 und 10.000 Euro fällig.

Siehe dazu auch:

(dahe)