Katastrophenschutz: Falscher Raketenalarm in Deutschland nicht undenkbar

Eine falsche Warnung vor einem Raketenangriff wie in Hawaii ist auch in Deutschland theoretisch nicht auszuschließen. Das zuständige Bundesamt ist aber seit 60 Jahren für solche Warnungen zuständig und kam bisher ohne solch einen Fehler aus.

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Katastrophenschutz: Falscher Raketenalarm in Deutschland nicht undenkbar

(Bild: Joel, No Siren, no radio messages, CC BY-ND 2.0)

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Von
  • dpa

Ein falscher Raketenalarm wie im US-Bundesstaat Hawaii ist aus Behördensicht auch in Deutschland theoretisch nicht vollkommen auszuschließen. "Es bleibt immer ein Restrisiko", sagte der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Christoph Unger, der dpa am Montag in Bonn. "Ein Missbrauch, ein technisches oder menschliches Versagen lässt sich nicht vollständig ausschließen." Das Bundesamt sei seit 60 Jahren auch dafür zuständig, die Zivilbevölkerung vor Luftkriegsgefahren zu warnen, erläuterte Unger. "In dieser Zeit hat es keinen solchen Fehler wie in Hawaii gegeben, und wir bemühen uns sehr, dass das so bleibt."

Eine hawaiianische Behörde hatte am Wochenende SMS-Nachrichten verschickt, in denen vor einer Rakete gewarnt wurde, die im Anflug sei. Sie korrigierte die Nachricht 13 Minuten später über soziale Netzwerke wie Twitter und Facebook, weitere 25 Minuten später via SMS. Laut Behörde hatte jemand "den falschen Knopf gedrückt". Die Nachricht hatte für Panik in dem westlichsten Bundesstaat der USA gesorgt, sicher auch weil eine kriegerische Auseinandersetzung zwischen den USA und Nordkorea angesichts scharfer Wortgefechte zwischen US-Präsident Donald Trump und Nordkoreas Machthaber Kim Jong-un nicht ausgeschlossen scheint.

Der BBK-Präsident betonte, auch in Deutschland trage letztlich eine Einzelperson eine sehr hohe Verantwortung im "eigentlich undenkbaren, aber theoretisch nicht ausgeschlossenen Fall einer plötzlichen Raketenbedrohung". Wenn ein BBK-Mitarbeiter in den Erfassungssystemen der Militärs eine Rakete auf Deutschland zusteuern sehe, müsse er sehr rasch entscheiden, ob er die Bevölkerung warne. Es gelte ein "gewisses Vier-Augen-Prinzip" – möglichst solle eine Absprache mit dem Bundesinnenministerium erfolgen. "Es muss aber zum Schutz der Bevölkerung unbedingt schnell gehen – und jemand muss den Knopf drücken." Das BBK sehe nach dem Hawaii-Fall keine Notwendigkeit, für das deutsche Verfahren Änderungen anzustreben. (mho)