Telekom sorgt mit XXL-Tarif für Verwirrung
Die Telekom wirbt seit heute mit dem XXL-Regelbetrieb, obwohl sie Auflagen der RegTP noch nicht erfüllt hat.
Ungereimtheiten beim XXL-Tarif der Telekom. In einer Presseerklärung hat der Konzern heute mitgeteilt, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bisher festgeschriebenen verkürzten Vertragslaufzeiten und besonderen Kündigungsbedingungen entfallen. Die Telekom wirbt für ihren Spezial-Tarif nun mit "normalen Vertragsbedingungen" bei einer Mindestvertragslaufzeit von sechs Monaten.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hatte der Telekom Mitte April erlaubt, den XXL-Pauschaltarif bis zum 31. Oktober weiter anzubieten, allerdings unter der Voraussetzung, dass das Angebot künftig nicht nur für ISDN-Anschlüsse, sondern auch für Analog-Zugänge gilt. Bis zum 10. August muss die Telekom diesen Bestimmungen zustimmen und einen entsprechenden Antrag einreichen.
Für Kunden, die nach dem 1. Mai einen XXL-Vertrag abschließen, könnten die "normalen Vertragsbedingungen" aber zur Falle werden. Sollte sich die Telekom weigern, den Tarif auch für Analog-Zugänge bereitzustellen, wären Vertragslaufzeiten über den 31. Oktober hinaus nicht genehmigt. Verständlich wäre dann auch, warum sich die Telekom in ihrer neuen XXL-AGB im Fall einer Nichtverlängerung ein einseitiges Sonderkündigungsrecht zum 31. Oktober eingeräumt hat. Denkbar ist aber auch, dass sich das Unternehmen von Ron Sommer bereits entschieden hat, XXL für analoge Zugänge ins Angebot aufzunehmen. (pmz)