Musterklage um Domain-Namensrecht

Der sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf will in einem Musterprozess vor dem Bundesgerichtshof die Denic zur Prüfung von Domain-Namen verpflichten.

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Nach dem Willen von Sachsens Ministerpräsident Kurt Biedenkopf sollen zukünftig Personen, die eine Domain bei der Denic eG anmelden, dazu verpflichtet werden, ihre Rechte an dem Domainnamen nachzuweisen, wenn dieser nicht mit ihrem eigenen Namen übereinstimmt. Zuvor hatte Biedenkopf einen Prozess um die Domain kurt-biedenkopf.de gegen einen sächsischen Politiker von "Bündnis 90/Die Grünen" gewonnen, der die Domain inzwischen aufgegeben und ihre Löschung beantragt hat.

Nun geht es dem Ministerpräsidenten in einem Musterprozess vor dem Bundesgerichtshof um eine grundsätzliche Lösung, da die Anmeldung sämtlicher Domainvarianten und die damit verbundenen Kosten für Privatpersonen unzumutbar seien. Wenn der Name eines Anmelders nicht mit dem Domainnamen übereinstimmt, soll die Denic eG verpflichtet werden, den Anmelder automatisch aufzufordern, seine Rechte an dem Domainnamen nachzuweisen. Ansonsten wären Persönlichkeiten mit hohem Bekanntheitsgrad ständig dazu gezwungen, gegen den Missbrauch zu klagen, wodurch die Gerichte überlastet würden, heißt es in einer Erklärung der Sächsischen Staatskanzlei. Wenn Biedenkopf mit seiner Klage Erfolg hat, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf die Vergabe von Internet-Domains.

Biedenkopfs Klage geht jedoch nicht auf das Problem ein, wer im Falle einer Namensgleicheit das Recht auf einen Domainnamen hat. So befinden sich die Domains biedenkopf.com und biedenkopf.de beide im Besitz der gleichnamigen Stadt in Hessen. (hag)