Bayern plant Änderung des Polizeirechts: mehr Bodycams, mehr Drohnen

Bayern will den Kampf gegen den Terrorismus noch konsequenter führen. Der Einsatz von Bodycams und Drohnen soll ausgeweitet, der Bürger-Datenschutz verbessert werden.

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Bayern plant Änderung des Polizeirechts: mehr Bodycams, mehr Drohnen

(Bild: dpa)

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Von
  • Detlef Borchers

Die bayerische Staatsregierung hat auf ihrer Kabinettssitzung am 30. Januar eine Änderung des Poizeirechts beschlossen und dem Landtag zur Abstimmung übergeben. So soll die Polizei künftig Bodycams, die derzeit von der bayerischen Polizei in einem Pilotprojekt getestet werden, bei Vorfällen häuslicher Gewalt zur Dokumentation der Opfer einsetzen können.

Bisher dürfen Bodycams nur auf öffentlichen Straßen und Plätzen eingesetzt werden. Nun sollen sie auch beim Betreten von Wohnungen und Gebäuden eingeschaltet werden dürfen: "Gerade Opfer von häuslicher Gewalt konnten aufgrund der bisherigen Rechtslage noch nicht vom Einsatz von Bodycams profitieren. Das werden wir im Sinne eines effektiven Opferschutzes ändern", führte Innenstaatssekretär Georg Eck aus.

Auch der Einsatz von Drohnen soll zur Ortung von Handys oder von Vermissten gestattet werden, geht aus dem Kabinettsbericht hervor. Eine Erweiterung gibt es auch im Bereich Cybercrime. Wenn die Polizei virtuelles Geld wie zum Beispiel Bitcoins gefunden hat, darf sie das von Kriminellen erbeutete Geld sicherstellen und den wahren Eigentümer ermitteln.

Die Änderungen seien notwendig, damit der Kampf gegen den Terror noch konsequenter geführt werden kann, heißt es in dem Bericht. So soll die Polizei DNA-Spuren auf Verdacht hin sichern, speichern und verarbeiten können, auch wenn sie nicht Personen zugeordnet werden können. Diese Befugnis sei notwendig, um gefährliche Straftäter wie zum Beispiel Bombenbauer festzusetzen, noch bevor sie Vorbereitungen fortsetzen und zuschlagen können, erklärte Innenstaatssekretär Georg Eck die neue Regelung.

⇥Bei längerfristigen Observationen und beim Abhören von nichtöffentlichen Gesprächen außerhalb von Wohnungen soll in Bayern der Richtervorbehalt eingeführt werden. Außerdem plant die Staatsregierung eine "zentrale Datenprüfstelle" einzurichten. Hier sollen IT-Spezialisten die gespeicherten Daten aus der Online-Durchsuchung oder aus der "Quellen-TKÜ" daraufhin überprüfen, ob sie zum Kernbereich der privaten Lebensführung gehören und dann löschen oder sicherstellen, dass Ermittler keinen Zugriff auf diese Daten haben. (anw)