DeCSS-Prozess: Hollywood in der Übermacht

Vor Gericht argumentierten die klagenden Studios, das DVD-Hacktool DeCSS ermögliche eine "Napsterisierung" der Filmindustrie.

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Von
  • Gerald Himmelein

Bei der gestrigen Anhörung im Revisionsverfahren des New Yorker DeCSS-Prozesses standen die Vorzeichen für die Verteidigung nicht besonders gut: Für die US-Studios sprachen gleich zwei Anwälte, während 2600.com nur von einer Juristin vertreten wurde. Das Verfahren dreht sich um das Windows-Tool DeCSS, mit dem sich kopiergeschützte DVD-Videos entschlüsselt auf die Festplatte kopieren lassen.

Das Programm wurde im Herbst 1999 von einer Hacker-Gruppe veröffentlicht und verbreitete sich im Internet wie ein Lauffeuer. Acht Hollywood-Studios verklagten daraufhin Eric Corley, weil dieser den DeCSS-Quellcode im Rahmen seiner Berichterstattung auf der Hacker-Newssite 2600.com zum Download angeboten hatte.

Im Revisionsverfahren stand dem Anwalt der Klägerpartei Daniel Alter zur Seite, der im Auftrag der US-Regierung für die Position der Studios plädierte – die US-Staatsanwaltschaft hatte Ende Februar ein Expertenschreiben ("Amicus Curiae") eingereicht, um die Position der Filmstudios zu stützen. Der die Studios vertretende Anwalt Charles Sims erklärte vor Gericht, die Verbreitung von DeCSS werde die "Napsterization" der Filmindustrie zur Folge haben. Allerdings ist DeCSS in Hacker-Kreisen zum Raubkopieren von DVDs längst passé: Der Quellcode wurde längst weiterentwickelt und in andere DVD-Hack-Tools mit mehr Komfort und einem höheren Leistungsumfang eingebaut.

Die Verteidigerin Kathleen Sullivan, Dekanin der Stanford Law School, sieht in DeCSS ein neutrales Werkzeug. Analog zu einem Fotokopier-Gerät könne die Software eingesetzt werden, um gemäß US-amerikanischen Rechts aus Filmen zu zitieren und sie privat zu vervielfältigen ("Fair Use"). Das Kopierschutz-System CSS (Content Scrambling System) der DVD-Video verhindere Fair Use und schränke die Nutzung daher unzulässig ein.

Sullivan wendet sich gegen das Urteil des New Yorker Bezirksrichters Lewis Kaplan, der im vergangenen August zur Schlussfolgerung kam, 2600.com hätte mit der Veröffentlichung des DeCSS-Quellcodes und der Bereitstellung von Download-Links Copyright-Verstöße gefördert. Kaplan urteilte weiterhin, das Hacker-Tool diene ausschließlich illegalen Zwecken und deshalb falle seine Veröffentlichung auch nicht unter die Meinungsfreiheit. Folgerichtig verbot der Richter dem Betreiber der Website auch, Hyperlinks auf andere Websites zu setzen, die DeCSS zum Download anbieten – dieser Teil des Urteils schafft einen Präzedenzfall, da das Online-Magazin damit für Links auf andere Sites haftbar gemacht wird.

In letzter Konsequenz fordert Sullivan von den Richtern, entweder das unter Ex-Präsident Bill Clinton revidierte amerikanische Copyright-Gesetz (Digital Millennium Copyright Act, DMCA) für verfassungswidrig zu erklären oder den vorliegenden Fall vom DMCA auszuschließen. Mit ihren Forderungen stieß Sullivan bei den Richtern nicht unbedingt auf Verständnis. Einer der Richter meinte während der Anhörung, die Verbreitung von DeCSS werde mit ziemlicher Sicherheit DVD-Raubkopien auf breiter Basis Vorschub leisten. "Fair Use" bedeute auch nicht, dass DVD-Käufer ein Recht auf digitale Kopien hätten. Dabei ließ der Richter außer Acht, dass DVD-Videos auch einen Kopierschutz gegen analoge Kopien besitzen (Macrovision).

Ein anderer Richter bezweifelte, dass die Verbreitung DeCSS durch die Meinungsfreiheit rechtfertigt werden könne. Der DeCSS-Code stelle keine schützenswerte Äußerung dar, da er nur zur Ausführung eines Vorgangs diene. In der Hyperlink-Frage zeigten sich die Richter dagegen relativ kompromissbereit: Größere Nachrichten-Sites sollten durchaus Links auf DeCSS anbieten dürfen, ohne sich dafür vor Gericht verantworten müssen – Kaplans Urteil habe sich ja auch nur gegen 2600.com und dessen angeschlossene Sites gewandt. Man könne die richterliche Verfügung eventuell entsprechend anpassen.

Die Anhörung durch die drei Richter dauerte gerade mal eine Stunde. Jetzt haben beide Parteien Zeit bis zum Donnerstag, dem 10. Mai, um ihre Position nochmals schriftlich darzulegen – danach entscheiden die Richter, ob das Urteil gegen 2600.com aufgehoben wird oder nicht. Die Verteidigung will notfalls bis in die höchste Instanz gehen, zum US-Bundesgerichtshof. (ghi)