first-e ändert von Verbraucherschützern monierte AGB-Klausel

Die Internet-Bank first-e hat eine Klausel geändert, die die Übertragung der Geschäftsbeziehungen betrifft.

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Von
  • Bernd Behr

Die Internet-Bank first-e hat eine vom Verbraucherschutzverein monierte Klausel geändert, die die Übertragung der Geschäftsbeziehungen, das heißt der Bankkunden inklusive ihrer Einlagen, auf ein anderes Kreditinstitut behandelt. Wie c't in Ausgabe 5/2001 berichtete, kann sich die Höhe der Einlagesicherung in einem solchen Fall ändern, wenn das andere Institut in einem Land mit abweichenden Bestimmungen beheimatet ist.

Laut first-e handelt es sich um eine Standardklausel, die man aber so umformuliert habe, dass die Kunden wieder ruhig schlafen könnten. In der Tat besagt die Klausel nun, dass die Kunden in einem solchen Fall – dem Wechsel der Geschäftsbeziehungen – rechtzeitig informiert würden. Damit hat die Bank offensichtlich die strittige AGB-Klausel eindeutig formuliert und verspricht, die Einlagen der Kunden zu sichern.

Das bedeutet jedoch nicht, dass die Einlagen unter allen Umständen zu 100 Prozent sicher sind, wie first-e in einer Mitteilung an ihre Kunden erklärt. Zu Problemen kann unter Umständen die Formulierung "rechtzeitig" führen – beispielsweise dann, wenn ein Kunde in der kritischen Situation einen längeren Urlaub verbringt und nach seiner Rückkehr die Bank, auf die seine Einlage übertragen wurde, schon pleite ist. (bb)