E-Mail-Werbung: Verband rät zu "Double Opt-In"
Der Deutsche Multimediaverband empfiehlt, Werbe-E-Mails nur bei ausdrücklichem Einverständnis des Empfängers zu verschicken.
Der Deutsche Multimediaverband (dmmv) empfiehlt seinen Mitgliedern, Werbe-E-Mails nur bei ausdrücklichem Einverständnis des Empfängers zu verschicken. Die heute verabschiedete dmmv-Richtlinie für E-Mail-Marketing entspricht damit den Vorgaben von mailabuse.org und geht in Punkto Anmeldung sogar darüber hinaus: Nur nach bestätigter Anmeldung (Double Opt-In) ist die Zusendung von Werbe-E-Mails erlaubt. "Das muss der Standard für die Massen-E-Mail-Kommunikation werden", forderte dmmv-Geschäftsführer Alexander Felsenberg.
Felsenberg begrĂĽndete die strenge Regelung mit den negativen Auswirkungen von Spam: E-Mails wĂĽrden nur dann gelesen, "wenn die Nutzer selbst entschieden haben, diese Informationen auch erhalten zu wollen". Anderenfalls ginge die Effizienz gegen Null und das Gegenteil sei der Fall. "Der Nutzer reagiert negativ auf diese Werbeform und indirekt auch auf das Produkt."
Der dmmv bedauert, dass in anderen Ländern keine so hohen Standards für E-Mail-Werbung gelten. Deshalb müsse man leider mit "unerwünschten Massenaussendungen gerade aus den USA und dem europäischen Ausland" rechnen. In Deutschland ist Spam grundsätzlich verboten. Unerwünschte E-Mail-Werbung verstößt gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.
Mehr Informationen zum Thema Spam liefert der c't-Artikel "Kampf gegen die Flut" in der aktuellen Ausgabe 15/2001. (hod)