Österreich setzt auf Überwachung

Wer sich künftig in Österreich im öffentlichen Raum bewegt, muss mit Beobachtung durch den Staat rechnen. Das gilt auch für jeden Autofahrer – und im Verdachtsfall für User von WhatsApp und Skype.

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Überwachung in Österreich

(Bild: Flagge: Nicolas Raymond, CC BY 2.0)

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Von
  • dpa

Zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus wird Österreich künftig staatliche Spionagesoftware im Internet einsetzen. Der verdachtsabhängige Einsatz eines "Bundestrojaners" bei Messengerdiensten wie WhatsApp oder Skype gehört zu einem umfassenden Überwachungspaket, das die neue rechtskonservative Regierung von ÖVP und FPÖ am Mittwoch auf den Weg brachte.

Ziel sei es, auf Kommunikation im Internet zugreifen zu können. Die Initiative ging von der ÖVP aus. Die Konservativen waren damit während der Zeit der Koalition mit der SPÖ am Widerstand der Sozialdemokraten gescheitert.

Die Maßnahmen sehen auch eine schärfere Überwachung des öffentlichen Raums vor. Die Behörden sollen Zugriff auf die Video- und Tonüberwachung aller öffentlichen und privaten Einrichtungen bekommen. Dazu zählen Verkehrsbetriebe, Flughäfen und Bahnhöfe. Darüber hinaus soll ein Kennzeichenerkennungssystem bei jedem Auto den Fahrer, das Kennzeichen sowie Marke, Typ und Farbe erfassen.

2017 hatte im Begutachtungsverfahren das damals SPÖ-geführte Verkehrsministerium noch darauf hingewiesen, dass es ein Recht auf "spurenlose Mobilität" und einen Anspruch der Menschen auf Bewegung im öffentlichen Raum ohne systematische Beobachtung gebe. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) und Justizminister Josef Moser (ÖVP) sehen im Paket keine Massenüberwachung.

Laut Kickl sind die Maßnahmen nötig, um einerseits das subjektive Sicherheitsgefühl zu stärken, andererseits den Methoden Krimineller eine Antwort zu liefern. "Die Kriminellen rüsten auf", der Staat ziehe nach.

Als Ersatz für die von obersten Gerichten in Europa aufgehobene Vorratsdatenspeicherung soll eine anlassbezogene Datenspeicherung in Verdachtsfällen kommen. Konkret ist das sogenannte Quick-freeze bei Vorliegen eines Anfangsverdachts auf bestimmte gerichtlich strafbare Handlungen vorgesehen. Telekommunikationsfirmen können demnach beim Verdacht einer Straftat von den Behörden angewiesen werden, Daten bis zu zwölf Monaten zu speichern.

Anonyme Prepaid-Karten sollen der Vergangenheit angehören. Ab 2019 soll jeder Kauf einer SIM-Karte mit der Registrierung der Identität verbunden sein. Die Lokalisierung von Handys – auch unabhängig von der Kooperation des Netzbetreibers – soll durch bestimmte Geräte ("IMSI-Catcher") erleichtert werden.

Außerdem wird das Briefgeheimnis gelockert. Die Beschlagnahmung von Briefen ist zulässig, wenn sie zur Aufklärung einer vorsätzlich begangenen Straftat, die mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist, erforderlich ist. Das Paket wird befristet für fünf Jahre beschlossen und soll nach drei Jahren evaluiert werden. (tiw)