EuGH: Polens Luftverschmutzung verletzt EU-Recht

Polen unternimmt notorisch zu wenig gegen Luftverschmutzung und bricht damit EU-Recht. Dieses Urteil fällte der Europäische Gerichtshof heute in Luxemburg. Die Rechtsprechung könnte auch Auswirkungen für Deutschland haben, denn die EU-Kommission erwägt eine ähnliche Klage gegen die Bundesrepublik

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Braunkohlekraftwerk Belchatow
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Von
  • dpa

Das größte Braunkohlekraftwerk der Welt: Belchatow in Polen.

(Bild: Morgre CC-BY-SA-3.0)

Polen unternimmt seit Jahren zu wenig gegen Luftverschmutzung und bricht damit EU-Recht. Dieses Urteil fällte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg. Die Rechtsprechung könnte auch Auswirkungen für Deutschland haben, denn die EU-Kommission erwägt eine ähnliche Klage gegen die Bundesrepublik wegen dauerhafter Überschreitung von EU-Grenzwerten zur Luftreinhaltung.

Im Falle Polens ging es um zu hohe Konzentrationen von Feinstaub, der gefährliche Lungenkrankheiten auslösen kann. Seit 2008 gelten in der EU dafür Grenzwerte, seit 2010 die Pflicht, Überschreitungen mit Gegenmaßnahmen so rasch wie möglich abzustellen.

In Polen wurden die Grenzen nach Angaben des EuGH dennoch in den Jahren 2007 bis 2015 in 35 Gebieten tageweise überschritten. In neun Gebieten wurden auch die Jahresgrenzwerte regelmäßig nicht eingehalten.

Aus Sicht des Gerichts handelt es sich demnach um ein fortdauerndes Problem. Polen habe sich zu lange Fristen für eine Lösung gesetzt. In Luftqualitätsplänen sei ein Ende der Überschreitungen erst für die Jahre 2020 bis 2024 vorgesehen. Insgesamt hält das Gericht fest, „dass die Umsetzung der Richtlinie in das polnische Recht nicht geeignet ist, die vollständige Anwendung der Richtlinie tatsächlich zu gewährleisten“. (Rechtssache C-336/16)

Auch gegen Deutschland führt die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren, weil die Luftgrenzwerte seit Jahren nicht eingehalten werden, in diesem Fall jene für Stickoxid. Zuletzt hatte die Kommission ultimativ entscheidende Gegenmaßnahmen gefordert. Die Bundesregierung hatte daraufhin einen kostenlosen Nahverkehr und andere Vorschläge ins Gespräch gebracht. Ob dies genügt, will Brüssel bis März prüfen. Andernfalls droht auch Deutschland eine Klage vor dem EuGH. (fpi)