Medienaufsicht: Tele Columbus darf private Free-TV-Sender nicht diskriminieren

Der Kabelnetzbetreiber Tele Columbus ("Pÿur") muss private Fernsehanbieter gleichbehandeln, hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) entschieden. Es gehe nicht an, von einzelnen Sendern eine Einspeisegebühr zu verlangen.

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Medienaufsicht: Tele Columbus darf private Free-TV-Sender nicht diskriminieren

(Bild: Tele Columbus)

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Medienwächter drängen auf Neutralität im Kabelnetz: Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat entschieden, dass der Betreiber Tele Columbus gegen das Prinzip der Gleichbehandlung verstoßen hat. Der nach dem Zusammenschluss mit Primacom inzwischen unter der Marke "Pÿur" firmierende Konzern hatte von einigen privaten Free-TV-Anbietern ein Entgelt für die Einspeisung ihrer Programme verlangt, von anderen dagegen nicht. Die ZAK hat das Unternehmen daher aufgefordert, "die Ungleichbehandlung bei ihren Einspeiseverträgen zu beheben" und die nötigen Korrekturen gegenüber der zuständigen Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) nachzuweisen.

Laut Rundfunkstaatsvertrag müssen Anbieter von Programmen chancengleich behandelt und dürfen nicht "ohne sachlich gerechtfertigten Grund" diskriminiert werden. Die ZAK folgert daraus, dass Plattformanbieter wie Kabelnetzbetreiber ihre Entgelte und Tarife für gleichartige Anbieter nicht unterschiedlich ausgestalten können. Tele Columbus habe nicht nachgewiesen, dass für den diskriminierenden Ansatz zur Gebührenberechnung ein "sachlich rechtfertigender Grund im Sinne der Meinungsvielfalt" vorliege, sodass es nötig sei einzuschreiten.

Der Nachrichtensender "Welt" (vormals N24) hatte sich zuvor bei der mabb über den Kabelnetzbetreiber wegen der jetzt beanstandeten Praxis beschwert. Die ZAK hatte daraufhin schon im Februar 2016 festgestellt, dass die Firma die gleichartigen Programme N24, Phoenix und n-tv "bei der Ausgestaltung der Entgelte und Tarife trotz identischer Verbreitungsleistung ungleich behandelt". Tele Columbus klagte allerdings gegen die Entscheidung, dieses Verfahren ist noch anhängig.

Zwischenzeitlich prüfte die mabb aber weitere Einspeiseverträge und so auch die Entgeltstrukturen des Betreibers grundsätzlich. Auf dieser Grundlage fällte die ZAK vorige Woche ihre Entscheidung, die sie am Montag öffentlich machte.

2012 hatte sich die Tele-Columbus-Gruppe ihrerseits über eine "Diskriminierung" durch die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender beklagt: Er erhalte im Gegensatz zu anderen Netzbetreibern keinen Cent für die Verbreitung von ARD und ZDF, monierte der Konzern damals. Trotzdem entschied er sich gleichzeitig dafür, zehn zusätzliche HD-Programme der Öffentlich-Rechtlichen einzuspeisen. (anw)