Schonfrist für Handy am Steuer läuft ab

Die Schonfrist für Handy-Nutzer im Straßenverkehr läuft am 1. April aus. 60 Mark Verwarngeld zahlt, wer sich dann mit dem Handy am Steuer erwischen lässt.

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Von
  • Frank Rohse

Die Schonfrist für Handy-Nutzer im Straßenverkehr läuft am 1. April aus. 60 Mark Verwarngeld zahlt, wer sich dann mit dem Handy am Steuer erwischen lässt. Das Telefonieren während der Fahrt ist zwar bereits seit Anfang Februar nur noch mit einer Freisprechanlage erlaubt, die Polizei hat bislang jedoch von Geldstrafen abgesehen. Neben Autofahrern werden künftig auch telefonierende Radfahrer mit 30 Mark zur Kasse gebeten.

Der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart wies darauf hin, dass es für Handy-Sünder zwar keine Punkte in Flensburg gibt, wer aber verbotswidrig das Mobiltelefon benutze und einen Unfall verursache, riskiere Probleme mit dem Versicherungsschutz. Das gelte auch für die Nutzung von Handy-Funktionen wie SMS, E-Mail und WAP. Das Handyverbot gilt auch vor roten Ampeln – es sei denn, der Motor wird abgestellt. (fro)