Botnetz-Bekämpfung: Bundesrat macht weiter gegen "digitalen Hausfriedensbruch" mobil

Die Länder haben erneut einen Gesetzentwurf zur "Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme" an den Bundestag weitergeleitet. Beim ersten Mal hatte ihn der Bundestag nicht aufgegriffen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 78 Kommentare lesen
Botnetz-Bekämpfung: Bundesrat macht weiter gegen "digitalen Hausfriedensbruch" mobil
Lesezeit: 2 Min.

Der Bundesrat hält an seinem Ziel fest, Computer und IT-Systeme mit einem scharfen Vorgehen gegen Cyberkriminalität besser vor Hackerangriffen und unbefugter Benutzung zu schützen. Er hat dazu am Freitag noch einmal einen Gesetzentwurf an die Bundesregierung übermittelt, mit dem ein neuer Straftatbestand für "digitalen Hausfriedensbruch" geschaffen werden soll. Das Kabinett wird ihn voraussichtlich demnächst in den Bundestag einbringen. Beim ersten Anlauf der Länderkammer im Herbst 2016 waren der Bundestag dem Ansinnen nicht gefolgt, sodass es mit den Neuwahlen im September der sogenannten Diskontinuität zum Opfer fiel und zunächst als abgehakt galt.

Die von den Ländern gewünschte Vorschrift würde den unerlaubten Zugriff auf fremde Computer, Smartphones, Webcams und Navigationssysteme mit einem Freiheitsentzug von bis zu zehn Jahren bestrafen. Sie soll bewusst technikoffen formuliert sein, um sie auch künftig gut handhaben zu können. Schaffen will der Bundesrat einen "lückenlosen strafrechtlichen Schutz" aller Systeme und die Strafbarkeit nahezu aller Angriffsarten sowie schon versuchter Taten.

Die schon bestehenden Hackerparagrafen sind nach Ansicht der Länderkammer nicht geeignet, die "modernen Erscheinungsformen der Kriminalität in der digitalen Welt" zu erfassen. So würden derzeit nur Daten geschützt, nicht aber IT-Systeme selbst. Gegen die massenhaften unbemerkten Infiltrationen durch Botnetze und Schadsoftware, DDoS-Attacken und das Ausspähen von Informationen durch international agierende Cybergangster könnten sich selbst aufmerksamste Nutzer nicht wehren. So komme es, dass bis zu 40 Prozent aller internetfähigen IT-Systeme hierzulande mit Schadsoftware verseucht seien. Der Gesetzantrag wurde von Hessen initiiert.

Ebenfalls nicht locker lassen will der Bundesrat bei zwei anderen mittlerweile hinfällig gewordenen Entwürfen. Bei dem einen geht es darum, schärfer gegen "Propaganda-Tourismus im Internet" vorzugehen: Wer volksverhetzende Inhalte, die in Deutschland verboten sind, vom Ausland aus ins Internet stellt, soll sich künftig strafbar machen. Erfasst wissen wollen die Länder etwa auch den Hitlergruß vor laufender Webcam. Gaffer, die Videos oder Fotos von Unfällen, Anschlägen oder Naturkatastrophen aufnehmen oder im Netz verbreiten, sollen laut dem anderen Antrag künftig mit Geldbußen oder Freiheitsentzug von bis zu zwei Jahren bestraft werden, wenn sie damit tödlich verunglückte Opfer bloßstellen. Beide Entwürfe gehen nun auch bald erneut in den Bundestag. (anw)