Beschäftigtendatenschutz ist im Kommen

Immer mehr Arbeitnehmer beschweren sich bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Die neue große Koalition soll nun das versprochenen Beschäftigtendatenschutzgesetz vorlegen, fordern Experten.

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Beschäftigtendatenschutz ist im Kommen

(Bild: pixabay.com)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Die Bremer Datenschutzaufsicht ist die erste, bei der mehr Beschwerden wegen Datenschutzverstößen am Arbeitsplatz eingegangen sind als wegen Videoüberwachung. Bisher war die Videoüberwachung bei allen Aufsichtsbehörden der Spitzenreiter in der Beschwerdestatistik. Nun stellt die Bremer Datenschutzbeauftragte Imke Sommer in ihrem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2017 fest: "Etwa jede fünfte Beschwerde bezieht sich inzwischen auf Fragen des Beschäftigtendatenschutzes."

Sommer führt die Entwicklung darauf zurück, dass eine durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts gerichtlich eingeführte Whisteblower-Regelung greift: "Kein Arbeitnehmer muss sich Sorgen machen, dass sein Name seinem Arbeitgeber bekannt wird", betonte sie gegenüber heise online. Auch in einem späteren Gerichtsverfahren sei es dem Prozessgegner nicht möglich, über eine Akteneinsicht den Namen des Beschwerdeführers zu erfahren, da ihre Behörde die Akten im Falle von Beschäftigtendatenschutz anonymisiert führe.

Insgesamt erhöhte sich die Zahl der Beschwerden bei der Bremer Aufsichtsbehörde im Vergleich zum Vorjahr von 247 auf 281. Bußgelder wurden in sieben Fällen in Höhe von 21.200 Euro verhängt.

Ein eigenes Beschäftigtendatenschutzgesetz gibt es bisher nicht, obgleich immer wieder Gesetzesentwürfe dazu vorgelegt wurden. Erst kürzlich forderte Alexander Roßnagel, Sprecher des "Forums Privatheit", den jetzt im Koalitionsvertrag der Großen Koalition angekündigten Beschäftigtendatenschutz umzusetzen und Regelungen zu erlassen, die heimliche Kontrollen, die Dauerüberwachung und die Erstellung umfassender Bewegungsprofile ausschließen.

Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink sieht im Beschäftigtendatenschutz ebenfalls einen neuen und "spannenden" Tätigkeitsschwerpunkt und hat deshalb dazu eine eigene Handreichung veröffentlicht, die die anhand von Praxisfällen vorstellt, wie personenbezogene Daten von Beschäftigten zulässig verwendet werden können. Er monierte in seinem kürzlich vorgestellten Tätigkeitsbericht, dass sich derzeit die rechtlichen Regelungen nahezu unübersichtlich über viele Gesetze verteilen. (anw)