Datenschutzgrundverordnung: Google fĂĽhrt unpersonaliserte Werbung an
Wer in Europa Google-Werbung ausspielen will, soll ab Mai von seinen Nutzern die Zustimmung zum Tracking einholen. Wer dies nicht tut, muss mit Einnahmeausfällen rechnen.
Die neuen EU-Datenschutzverordnung tritt am 25. Mai in Kraft – höchste Zeit für datenverarbeitende IT-Konzerne, ihre Prozesse und Geschäftsbedingungen anzupassen. Google hat nun vorgestellt, wie die Werbeausspielung in Zukunft funktionieren soll. Kernpunkt der EU-Verordnung: Nutzer müssen der Datenverarbeitung zu Werbezwecken explizit zustimmen. Für die Einhaltung dieser Vorschriften sind nach den Plänen von Google künftig die Website-Betreiber zuständig, die sich mit Google-Werbung finanzieren.
Informierte Zustimmung nötig
Ob die Nutzer jedoch durchweg zustimmen werden, dass ihre Profilinformationen wie Alter, Hobbies und Aufenthaltsort zu Werbezwecken verarbeitet werden können, ist eine der großen offenen Fragen vor Einführung der neuen Datenschutz-Grundverordnung. So arbeitet Google mit Organisationen wie dem Interactive Advertising Bureau Europe an Lösungen, wie Website-Betreiber ihre Nutzer um Zustimmung zur Datenverarbeitung bitten werden. Auf den eigenen Plattformen wie der Google Websuche oder YouTube muss sich Google selbst um die Zustimmung seiner Nutzer bemühen.
Falls diese Appelle nicht fruchten, hat Google bereits einen Plan B parat: "Noch vor dem Mai werden wir eine Lösung für die Website-Betreiber vorstellen, die nicht-personalisierte Werbung anzeigen wollen", erklärt Google-Magnager Carlo D’Asaro Biondo im Adwords-Blog.
Keine Cookies, aber weniger Geld
Das hieĂźe einerseits: FĂĽr diese Werbungen mĂĽssten keine Nutzerdaten verarbeitet werden und zum Beispiel auch keine Cookies gesetzt werden. Gleichzeitig mĂĽssen sich die Betreiber auch auf Einnahmeverluste gefasst machen: Unpersonalisierte Werbung wird bisher deutlich schlechter bezahlt. Schon heute kann man in den Werbeeinstellungen von Google die Ausspielung personalisierter Werbung untersagen. (mho)