Lindsay Lohan scheitert auch in Berufung gegen Grand Theft Auto V

Die US-Schauspielerin konnte auch die Berufungsrichter nicht überzeugen, dass Take Two mit GTA V ihre Persönlichkeitsrechte verletzt hat. Lohan hatte beklagt, dass eine Figur in dem Spiel ohne ihre Erlaubnis nach ihrem Ebenbild geschaffen worden war.

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Lindsay Lohan scheitert auch in Berufung gegen Grand Theft Auto V

In diesem Bild hatte Lohan sich wiedererkannt.

(Bild: Rockstar Games)

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Nachdem sie bereits im ursprünglichen Verfahren unterlegen war, hatte die US-Schauspielerin auch in der Berufung keinen Erfolg gegen die Entwickler des Computerspiels "Grand Theft Auto V". Denen hatte sie vorgeworfen, die Figur Lacey Jonas ohne ihr Einverständnis nach ihrem Vorbild geschaffen zu haben. Kleidung, Frisur, Stimme und die auf Werbefotos zu sehende Pose der Figur seien Lohan ungefragt nachempfunden worden. Deshalb hatte Lohan 2014 Klage eingereicht und Schadensersatz gefordert. 2016 unterlag sie damit vor Gericht und auch in dem danach angestrengten Berufungsverfahren hatte sie keinen Erfolg, berichtet Reuters. Einstimmig wiesen die sechs Richter demnach nun die Berufung ab.

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Richter Eugene Fahey erklärte demnach, Darstellungen in Videospielen könnten durchaus Rechte von Personen verletzen. Im Vorliegenden Fall zeige das Spiel aber lediglich eine "Mittzwanzigerin", ohne dass nahegelegt werde, dass es sich um Lohan handele. Dargestellt werde eine unbestimmte Person, in einem satirisch überzeichneten Stil, die nicht glaubhaft als die Klagende zu identifizieren sei. Abgewiesen wurde demnach auch gleich noch eine ähnliche Klage des Realtiy-TV-Stars Karen Gravano, die dem Spielepublisher Take Two bezüglich einer anderen Figur ähnliche Vorwürfe gemacht hatte.

(mho)