Streit über Affen-Selfie geht weiter: Vergleich hinfällig, Urteil angekündigt
Eine Tierschutzorganisation und ein Fotograf hatten den Streit über ein von einem Affen geknipstes Selfie beigelegt. Das Gericht nimmt den Vergleich jedoch nicht an, sondern bewertet ihn als Taktieren.
Der seit 2014 andauernde Streit um das Urheberrecht an und die gemeinfreie Verwendung von einem 2011 geschossenen Selfie eines Makaken-Affens beschäftigt Gerichte seit nunmehr drei Jahren. Erst im September 2017 hatten sich die Tierschutzorganisation PETA – die 2015 den Makaken zum "Autor" des Bildes erklären lassen wollte – und der Fotograf David Slater auf einen Vergleich geeinigt: PETA zieht die Klage zurück und Slater spendet 25 Prozent seiner Einnahmen aus der Verwendung des Fotos für den Erhalt des Lebensraums der Affen in Indonesien.
Präzedenzfälle zu Rechten im Namen von Tieren
Nun hat das zuständige US-Bundesberufungsgericht (US Court of Appeals for the Ninth Circuit) jedoch diesen Vergleich abgelehnt, was bedeutet, dass die Kammer den Fall verhandeln und ein Urteil sprechen wird. Bemerkenswert daran sind vor allem die Gründe für die Ablehnung. Einer Entscheidung dieses Gerichts kommt Präzedenz zu, sie würde also von untergeordneten Gerichten für eine Beurteilung herangezogen werden.
In der vorliegenden Materie – den Rechten von Tieren und der Frage, ob diese Rechte in ihrem Namen einklagbar sind – gibt es demnach bereits einige Urteile, die dafür sprechen, dass nur dann im Namen von Tieren geklagt werden kann, wenn dies ausdrücklich im Gesetz vorgesehen ist. Offenbar erkennt das Gericht im vorliegenden Fall die daraus für PETA resultierende ungünstige Tendenz und beurteilt den hier angestrebten Vergleich als Taktieren, um eine drohende Niederlage abzuwenden. Die Fortsetzung des Verfahrens soll einer Abschwächung der bisher geschaffenen Präzedenz vorbeugen.
Affe am Vergleich nicht beteiligt
Außerdem vermerkt das Gericht, dass zwar PETA als Vertreter des Naruto getauften Affen in den Vergleich eingewilligt hat, Naruto jedoch kein Beteiligter am Vergleich ist. Damit bliebe durch Annahme des Vergleichs die Möglichkeit offen, dass in Narutos Namen später erneut ein Verfahren angestrebt wird – was dem Zweck eines Vergleichs zuwiderläuft.
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Ablehnung des Vergleichs im Verfahren Naruto vs. David John Slater
. Das Verfahren ist am Berufungsgericht für den 9. Bundesgerichtsbezirk der USA unter Az. 16-15469 anhängig.
(tiw)