EU-Vorschriften sollen Manipulation erschweren

Um Betrugsfälle wie die Abgasmanipulation durch Volkswagen künftig zu erschweren, hat die EU die Zulassungsbestimmungen für neue Automodelle verschärft

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Von
  • Florian Pillau

Um Betrugsfälle wie die Abgasmanipulation durch Volkswagen künftig zu erschweren, hat die EU die Zulassungsbestimmungen für neue Automodelle verschärft. Das EU-Parlament nahm heute (19. April 2018) mit großer Mehrheit eine Verordnung an, die ein neues Prüfsystem einführt und die Möglichkeit hoher Bußgelder vorsieht.

Herr Ingenieur Knöfel vom ADAC und ein vom Abgasbetrug betroffener Volkswagen auf dem Prüfstand des Clubs in Landsberg.

(Bild: Florian Pillau)

Die Notwendigkeit einer Verschärfung wurde nach dem Abgasbetrug durch Volkswagen ersichtlich. Das kriminelle Vorgehen des Konzerns war nur möglich, weil die manipulierten Automodelle die Schadstoffgrenzwerte auf dem Prüfstand einhielten, aber nicht kontrolliert wurde, ob sie das auch auf der Straße taten.

Nach den neuen Vorschriften muss jedes EU-Land jährlich mindestens bei einem von 40.000 Neuwagen, die im Vorjahr in diesem Mitgliedstaat zugelassen wurden, eine Stichprobe durchführen lassen. Mindestens 20 Prozent dieser Prüfungen müssen die normgerechte Funktionstüchtigkeit der Abgasreinigung nachweisen. Damit soll verhindert werden, dass nur die getesteten Prototypen den Normen entsprechen und die Großserie dann von der Norm abweicht. In Ländern mit einer geringeren Anzahl von Pkw-Zulassungen sollen mindestens fünf Tests durchgeführt werden.

Autobesitzer sollen zudem eine Rückerstattung für Reparaturen an ihren Fahrzeugen erhalten, die erst später zu einem Rückruf des Herstellers führen. Ebenfalls im Sinne des Verbraucherschutzes erhalten nicht markengebundene und freie Werkstätten Zugang zu allen relevanten Informationen über Fahrzeuge, die zur Wartung oder Reparatur nötig sind. Damit sollen sie in Wettbewerb mit den Herstellern treten können, was zu einer marktgerechten, realistischeren Preisbildung auf niedrigerem Niveau beitragen soll.

Die neuen Vorschriften müssen noch vom anderen Mitgesetzgeber, dem Rat der EU, förmlich angenommen werden und sollen ab 1. September 2020 gelten. (fpi)