Affen-Selfie: Affe Naruto bekommt keine Copyright-Tantiemen

Tiere können keine Klagen wegen Verletzung des US-Copyright erheben. Dies bestätigt ein US-Berufungsurteil im berühmten Streit um die Rechte an "Affen-Selfies".

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US-Urteil: Affe Naruto hat kein Copyright

Peta möchte dieses Bild vermarkten und die Einnahmen Naruto & Co zugutekommen lassen.

(Bild: Naruto / David Slater)

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Der Makake Naruto bekommt unter US-Recht keine Tantiemen für seine Selfies. "Das Copyright-Gesetz genehmigt Tieren nicht ausdrücklich, Klagen wegen Copyrightverletzung zu erheben." Mit dieser Begründung beendet ein US-Bundesberufungsgericht den jahrelangen Rechtsstreit Naruto v. Slater. Ohne ausdrückliche Genehmigung in einem Gesetz könnten Tiere nicht unter Berufung auf das jeweilige Gesetz klagen.

Ihm ist es wohl einerlei.

(Bild: Naruto / David Slater)

Naruto hatte sich 2011 die Kamera von John David Slater geschnappt und damit einige Selfies geschossen. Slater erhebt Anspruch auf die Urheberrechte und hat ein Buch mit Naruto-Selfies herausgebracht. Die Tierrechtsorganisation Peta wollte die Rechte an den Bildern Naruto zusprechen lassen. Gemeinsam mit der deutschen Primatenforscherin Antje Engelhardt, die Naruto jahrelang beobachtet hat, verklagte Peta den Kamera-Eigner Slater vor einem kalifornischen Bundesbezirksgericht – und verlor.

Petas Berufung hatte keinen Erfolg. Das zuständige Bundesberufungsgericht für den neunten Bundesbezirksgericht bestätigt nun die erstinstanzliche Entscheidung. Einer der drei Richter gelangte zu dem Schluss, dass US-Bundesgerichte überhaupt nicht zuständig seien. Die beiden anderen Richter hielten die Zuständigkeit laut Artikel III der US-Verfassung für gegeben. Allerdings sehe das Copyright-Bundesgesetz der USA keine aktive Klagelegitimation für Tiere vor. Naruto könne also weder selbst noch durch Mittelsleute klagen. Damit sagen die Richter allerdings nicht, dass der Kamera-Eigentümer Slater Rechte an den Bildern besitze.

In den Fußnoten ihres Urteils gehen die Richter mit der Tierrechtsorganisation Peta hart ins Gericht. Diese hatte sich als "nächster Freund" Narutos bezeichnet, auch nachdem sich Engelhardt aus dem Verfahren zurückgezogen hatte. [Unter Umständen können "nächste Freunde" nach US-Recht Klage für ihren Freund führen, wenn dieser selbst nicht dazu in der Lage ist, Anm. d. Red.] Peta habe "als 'Freund' versagt"; die Organisation hatte einen Vergleich mit Slater geschlossen und dann vergeblich versucht, das Gerichtsverfahren einstellen zu lassen. An diesem Vergleich war Naruto aber ausdrücklich nicht beteiligt, und seine Ansprüche wurden darin auch nicht behandelt.

Damit habe Peta Naruto vor Gericht im Stich gelassen, um, "wie es aussieht, die Veröffentlichung einer Gerichtsentscheidung zu verhindern, die Petas institutionellen Interessen zuwiderläuft", meinen die Richter. Peta habe wohl die eigenen Interessen vor die Narutos gestellt. Es sehe so aus als "nutze Peta Naruto als ahnungslose Marionette [zur Verfolgung] ihrer ideologischen Ziele."

In einem früheren Verfahren verklagte Peta in Namen des Schwertwals Tilikum den Wasserpark, in dem er gefangen gehalten wird, wegen "Sklaverei". Auch damit blitzte Peta ab.

(Bild: Milan Boers CC-BY 2.0)

Die Strafe folgte auf dem Fuß: In einem unter US-Recht nicht alltäglichen Schritt hat das Bundesberufungsgericht entschieden, dass Peta die Anwaltsrechnung Slaters für das Berufungsverfahren tragen muss. Die genaue Höhe wird das Bundesbezirksgericht bestimmen, ansonsten ist das Verfahren nun abgeschlossen.

Zwar könnte Peta Anträge auf eine neuerliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht oder eine Aufhebung durch den US Supreme Court einbringen; doch ist es ausgesprochen unwahrscheinlich, dass diesen Anträgen nähergetreten wird. Slater soll durch die Verfahrenskosten finanziell ruiniert worden sein.

Das Berufungsurteil des US Court of Appeals for the Ninth Circuit im dem Fall im Wortlaut: Naruto v. John David Slater , Aktenzeichen 16-15469 (ds)