Endspurt: Leitfaden gibt konkrete Hilfe für Umsetzung der DSGVO

Ab dem 25. Mai 2018 endet die Übergangsfrist für die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Doch viele wissen immer noch nicht, was konkret zu tun ist.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 15 Kommentare lesen
Europa EuGH Justiz Europarecht

(Bild: ec.europa.eu)

Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Jürgen Diercks

Laut dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) betreffen die meisten eingehenden Fragen die Datenverarbeitung von Vereinen und alles rund um Datenschutzbeauftragte in Organisationen. Wie sich Dienstleister mit Auftragsverarbeitungsvertrag rechtskonform einbinden lassen, möchten auch viel wissen. Eine neue Praxis-Reihe des ULD gibt Antworten. Den Leitfaden will man sukzessive erweitern.

Unternehmen und Organisationen, die sich mit dem Thema noch nicht ausreichend beschäftigt haben, müssen sich beeilen, denn zum 25. Mai 2018 endet die zweijährige Übergangsfrist. Jede Organisation sollte daher einen Plan haben, wie und bis wann welcher Teil der Datenschutzbestimmungen umgesetzt sein soll. Laut ULG lohnt es sich, die hauseigene Datenverarbeitung zu diesem Anlass intensiv zu prüfen und zu bereinigen. Das dürfte sich lohnen, man könnte Abläufe dadurch verbessern und Klarheit in den Datenflüssen schaffen.

Siehe dazu auch:

  • Der neue Datenschutz im IT-Alltag, Teil des Titelthemas "EU-DSGVO konkret" in iX 5/2018

(jd)