Virtuelles Gasgeben als Markenverletzung
Eine Dortmunder Firma wehrt sich aus MarkenschutzgrĂĽnden gegen die Verwendung der Begriffe "Internet-FĂĽhrerschein", "Internet-Rallye" und "PC-FĂĽhrerschein" durch Schulen.
Wie der Landesbildungsserver Schleswig-Holstein meldet, hat die Dortmunder Imago GmbH eine Schule per E-Mail aufgefordert, die Begriffe "Internet-Führerschein", "Internet-Rallye" und "PC-Führerschein" von ihren Internet-Seiten zu entfernen. Tatsächlich handelt es sich um eine bundesweite E-Mail-Aktion der Firma gegen zahlreiche Betreiber von Webseiten, auf denen Suchmaschinen die fraglichen Begriffe entdeckt haben. Imago hat als Anbieter von interaktiven Lernsoftwareprodukten sowie als Betreiber einer Online-Lernplattform im Juni 1998 Warenzeichenschutz für entsprechende Marken beim deutschen Patent- und Markenamt in München erlangt. Nach Ansicht der Behörde scheinen diese Begriffe also ausreichende Kennzeichnungskraft zu besitzen, obgleich sie dem Unvorbelasteten eher als Allerweltsbegriffe erscheinen mögen und auch in ihrer jeweiligen Zusammensetzung keine individuellen Neuschöpfungen darstellen.
Die Redaktion des vom Land Schleswig-Holstein betriebenen Bildungsservers rechnet mit einer Vielzahl von Verstößen, "da inzwischen vor allem der Begriff 'Internet-Führerschein' nahezu zum allgemeinen Sprachgebrauch gehört".
Der aus dem Fahrzeugbereich entliehene Begriff erscheint häufig dort, wo Einsteiger Grundkenntnisse auf irgendwelchen Gebieten vermittelt und per Dokument bestätigt bekommen, also beispielsweise auch im Zusammenhang mit Veranstaltungen der Erwachsenenbildung im Computer- und Internet-Bereich. So gibt es etwa bei manchen Bildungsträgern "Frauen-Computerführerscheine", und Surfkurse krönt man nicht selten durch Zertifikate, die gern als "Web-Führerscheine" oder ähnlich tituliert werden. Von daher ist verständlich, warum Imago gerade auch Schulen und andere Bildungsinstitute angeschrieben hat.
Immerhin haben die Dortmunder darauf verzichtet, gleich Abmahnungen mit beigelegten Kostennoten zu verschicken, wie es andere Markeninhaber in vergleichbaren Fällen oft getan haben. Imago beschränkt sich zunächst auf E-Mails – allerdings mit Fristsetzung und Androhung eines Zwangsgeldes: Sollten die bewussten Begriffe nicht bis zum Stichtermin am 27. Juli komplett von den Servern der betroffenen Schulen verschwunden sein, und zwar aus Web-Texten, Meta-Tags, Links, Download-Bereichen und sämtlichen anderen "Inhalten", werde jeweils eine Summe von 10.000 Mark fällig. Dieses Zwangsgeld will die Firma laut ihrer E-Mail "für jeden Fall der Zuwiderhandlung" verlangen – "zum Ausgleich der Rechtsverletzung". Reichlich ungewöhnlich erscheint der Zeitpunkt des Ganzen: Während der Ferien ist in den meisten Schulen nicht unbedingt mit der Anwesenheit entscheidungsbefugter Leute zu rechnen, die in der Lage wären, der Forderung fristgerecht nachzukommen.
Wie Imago betont, ginge es dem Unternehmen keineswegs darum, innovative Projekte im Bildungsbereich abzuwürgen. Vielmehr verteile man sogar den hauseigenen "Internet-Führerschein" größtenteils kostenlos. Allerdings müsse man das eigene Warenzeichen schützen, dessen Wert "durch fälschliche Benutzung gemindert" werde.
Der Bildungsserver hat seinen Lesern empfohlen, zur Vermeidung "unnötiger Schwierigkeiten" entsprechende Begriffe von den Schulwebseiten zu entfernen. (psz)