US-Kongress erwägt Copyright-Verlängerung auf bis zu 144 Jahre

Das US-Repräsentantenhaus hat einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach zwischen 1923 und 1972 erfolgte Musikaufnahmen bis 2067 urheberrechtlich geschützt werden sollen. Im Maximalfall würde das Copyright damit auf fast 150 Jahre ausgedehnt.

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US-Kongress erwägt Copyright-Verlängerung auf bis zu 144 Jahre
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Der US-Kongress arbeitet an einer Gesetzesinitiative, mit der altgediente Musikkünstler und Tonträgerhersteller für ihre "wichtigen Beiträge zur Gesellschaft" belohnt und ihre Werke deutlich länger vergütet werden sollen. Laut dem Entwurf für einen "Compensating Legacy Artists for their Songs, Service, and Important Contributions to Society Act " werden digitale Übertragungen von Musik- und Tonaufnahmen, die zwischen 1923 und 1972 entstanden sind, bis 2067 urheberrechtlich geschützt. Das Copyright würde damit im Extremfall 144 Jahre lang gelten, während die Schutzfrist in den USA im Regelfall derzeit 95 Jahre beträgt, was im internationalen Vergleich bereits lang ist.

Mit dem "Classic Act", den das US-Abgeordnetenhaus jüngst bereits befürwortete, wären fast alle Einspielungen von Musikstücken aus der Zeit vor 1972 bei einer Wiedergabe etwa über das Internet länger als 95 Jahre geschützt und müssten entsprechend vergütet werden. Wer ein entsprechendes Werk etwa in ein kommerzielles Video, eine Audio-Dokumentation oder einen Podcast einbauen wollte, müsste dafür zahlen und den oder die Rechteinhaber ausfindig machen. Ein zentrales Verzeichnis der Urheber oder Produzenten beziehungsweise ihrer Erben gibt es gerade für derart alte Aufnahmen aber nicht, was die Betroffenen in der Praxis vor große Probleme stellen dürfte, da sie in den meisten Fällen die Einwilligung der Rechteinhaber für eine Wiedergabe einholen müssten.

Das Gesetz würde ferner alle einschlägigen Tonaufnahmen von verbrieften Nutzerrechten etwa für Bildungszwecke ausnehmen sowie in vielen US-Staaten zunächst ein neues Recht für digitale öffentliche Aufführungen und Musikeinspielungen schaffen. Zudem würden sich die USA mit der umfangreichen Schutzdauerausweitung vom Rest der Welt abkoppeln. So war in der EU die entsprechende Frist für Musikkünstler und die Plattenindustrie zuletzt 2009 von 50 auf 70 Jahre ausgedehnt worden. Die EU-Kommission konnte sich dabei nicht mit ihrem Vorschlag durchsetzen, die Urheberrechtsgeltung auf 95 Jahre nach US-Vorbild zu verlängern.

Glaubt man europäischen Sachverständigen, ist das Copyright mit derlei Schritten längst "vollkommen aus dem Ruder gelaufen". Auch in den USA wächst nun der Protest gegen das neue, zunächst weitgehend von der Öffentlichkeit unbemerkt vorangetriebene Unterfangen. So haben in dieser Woche 42 Rechtsgelehrte einen Brandbrief an die zuständigen Politiker im US-Senat geschrieben, wo der Entwurf als nächstes behandelt werden soll. Sie warnen darin, dass der "Classic Act" mit den eigentlichen Copyright-Zielen unvereinbar und insgesamt unverhältnismäßig sei. Anreize, neue Werke zu schaffen, würden damit nicht geschaffen, sondern allein bestehende Rechteinhaber belohnt. Das mit nichts zu rechtfertigende Vorhaben dürfte ihrer Ansicht nach parallel "schädliche Auswirkungen auf die Öffentlichkeit" entfalten.

Zu den Unterzeichnern des Schreibens gehört der Harvard-Rechtsprofessor Lawrence "Larry" Lessig, der seit Langem gegen die Auswüchse des Copyright-Systems kämpft und als Alternative das "Creative Commons"-Modell mit ausgeweiteten Nutzerprivilegien ins Leben gerufen hat. In einem Meinungsbeitrag für "Wired" erinnert der Experte daran, dass der Kongress just vor knapp 20 Jahren mit dem "Sonny Bono Act" die allgemeine Copyright-Schutzdauer um 20 Jahre erweitert habe. Mit der elften einschlägigen Ausdehnung innerhalb von 40 Jahren habe der US-Gesetzgeber dafür gesorgt, dass berühmte Werke einschließlich der Disney-Schöpfung Micky Maus nicht in die "Public Domain" wanderten und damit frei nutzbar gewesen wären.

Lessig hatte damals Eric Eldred, den Betreiber eines Internetarchivs, bei einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz unterstützt. Der Supreme Court wies die Klage 2003 aber zurück. Dabei ließ das oberste US-Gericht jedoch durchblicken, dass es davon ausgehe, dass die 95-jährige Copyright-Frist nun ausreiche. Weit gefehlt, interpretiert Lessig die neue Initiative. Käme dieses bedingungslose, nicht einmal eine Anspruchsanmeldung erfordernde "Geschenk" an alte Schöpfer und Produzenten im Musiksektor auch durch den Senat, sei davon auszugehen, dass sämtliche Rechteinhaber für alle Werkkategorien gleiche Bedingungen einforderten. Mit dem Ansatz aus der Verfassung, dass das Copyright "Fortschritt fördern" solle, habe dies absolut nichts mehr zu tun. (bme)