DSGVO: Apple ermöglicht Download der Nutzungsdaten

Zukünftig können Apple-Nutzer die Daten abrufen, die die Firma im Zusammenhang mit der Apple-ID gesammelt hat. Ein wenig in Geduld üben müssen sich die Anwender allerdings.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 57 Kommentare lesen
DSGVO: Apple ermöglicht Download der Nutzungsdaten

Auswahl der herunterladbaren Kategorien der von Apple erfassten Nutzerdaten. Quelle: Screenshot Apple-Website.

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Immo Junghärtchen

Wer sich auf Apples Website anmeldet, bekommt ab sofort eine Reihe von Werkzeugen angeboten, um die anwenderbezogenen Daten zu verwalten. Der Nutzer kann eine Apple-ID vorübergehend deaktivieren oder vollständig löschen, bestimmte Einträge lassen sich korrigieren. Vor allen Dingen dürfen Kunden jedoch die im Bezug zum eigenen Konto von Apple gesammelten Daten einsehen. Bis sie zum Download zur Verfügung stehen, vergeht jedoch bis zu eine Woche.

Wer sein Konto deaktiviert, dem erstellt Apple einen Wiederherstellungs-Schlüssel. Anschließend werden für diese Apple-ID keine Daten mehr erfasst, und auch die iCloud-Nutzung ruht. Erst wer seine Apple-ID mit dem Schlüssel reaktiviert, kann mit diese Apple-ID wieder für Synchronisation, aber auch den Erwerb von Apps oder Medien nutzen.

Die Löschung eines Accounts wird erst nach einer Wartefrist vollzogen, in der Apple mehrfach die Identität des Anwenders überprüfen und sich den Löschungswunsch bestätigen lassen will.

Wer Kopien der eigenen Daten anfordert, muss einen mehrstufigen Prozess durchlaufen: Zunächst wählt man eine oder mehrere der 15 angebotenen Kategorien aus. Neben via iCloud synchronisierten Daten wie Browser-Favoriten, Kalender und Kontakte stehen hier auch Einkaufshistorien aus Apples diversen Online-Stores, aber auch Ladengeschäften bereit. Dazu kommen noch Daten aus Support- und Servicefällen, GameCenter-Aktivitäten, Marketing-Abos und Downloads. Auch eine ominöse Kategorie "Andere Daten" steht zur Auswahl.

Separat führt Apple Dienste auf, die höchstwahrscheinlich größeren Speicherplatz belegen. Das sind E-Mails bei denjenigen, die ihre E-Mail-Adresse bei Apple eingerichtet haben. Sie enden auf @icloud.com, @me.com oder auf @mac.com. Auch die in der iCloud gespeicherten Fotos, entweder per iCloud-Fotomediathek oder via Fotostream, lassen sich anfordern.

Dazu kommen noch die auf dem iCloud Drive gespeicherten Dateien und Dokumente – Apple räumt jeder Apple-ID ein kostenloses Speicherkontingent von 5 GByte ein. Diesen Platz müssen sich Mail, iCloud Drive und iCloud-Fotomediathek teilen. Fotostream und freigegebene Fotoalben sind davon jedoch ausgenommen.

Große Datenpakete werden auf Wunsch in leicher herunterladbare Häppchen aufgeteilt.

Im nächsten Schritt legen Anwender fest, welche Größe die heruntergeladenen Datenpakete nicht überschreiten dürfen. 1 GByte ist die Standard-Auswahl. Abschließend erinnert Apple daran, dass die Bereitstellung bis zu sieben Tage dauern kann, und verspricht, per E-Mail zu informieren, sobald die Download-Pakete bereitstehen. Die Daten sollen als CSV-Dateien zur Verfügung gestellt werden. Dafür meldet sich der Anwender erneut auf Apples Privatsphären-Website an.

Apple will damit den europäischen Richtlinien zum Datenschutz entsprechen, die ab 25. Mai verpflichtend für alle in Europa tätigen Firmen sind. Die Möglichkeiten zum persönlichen Download stehen jedoch nicht nur Anwendern in der europäischen Union zur Verfügung: Weltweit können Anwender ihre Daten herunterladen, ihre Apple-ID deaktivieren oder löschen.

Bereits mit iOS 11.3 und macOS 10.13.4 nahm Apple Veränderungen vor, die auf Anvorderungen der DSGVO eingingen. So wurden etwa Hinweise zur Datenerhebung mit einem einheitlichen Symbol versehen und mit umfangreichen Erläuterungen verknüpft.

(imj)