Staatsanwaltschaft verkauft Kryptogeld im Wert von 12 Millionen Euro

Über 1300 Bitcoin und weitere Kryptogeldguthaben hat die bayrische Zentralstelle für Cybercrime verkauft. Das Geld wurde von den mutmaßlichen Betreibern des illegalen Portals LuL.to beschlagnahmt.

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Bitcoins

(Bild: dpa, bitcoin.org)

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Von
  • dpa

Die bayerische Zentralstelle für Cybercrime hat im Rahmen von Ermittlungen gegen das Medienportal LuL.to Kryptowährungen im Wert von mehr als 12 Millionen Euro aus dem Besitz von zwei Hauptbeschuldigten verkauft. Die Spezial-Staatsanwaltschaft in Bamberg und das sächsische Landeskriminalamt ermitteln in dem Fall seit 2015. Insgesamt wurden 1312,49 Bitcoin, 1399,04 Bitcoin Cash, 1312,49 Bitcoin Gold und 220,81 Ether abgestoßen.

Die Kryptowährungen seien in 1600 Einzeltransaktionen über eine in Deutschland ansässige Handelsplattform verkauft worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Aktion sei von Ende Februar bis Ende April gelaufen und personal- und zeitintensiv gewesen. Der Gesetzgeber erlaube eine solche Notveräußerung während noch laufender Ermittlungen, wenn bei sichergestelltem Vermögen ein Wertverlust droht. Weil Kryptowährungen dem Risiko hoher Kursschwankungen bis hin zum Totalverlust ausgesetzt seien, habe man zu diesem Mittel gegriffen.

Von einem Totalverlust lässt sich in dem Fall wohl nicht sprechen: Die Ermittler gingen seit Juni 2017 gegen mit Beschlagnahmungen und Durchsuchungen gegen die mutmaßlichen LuL.to-Betreiber vor. Zu dem Zeitpunkt schwankte der Bitcoinkurs zwischen 2000 und 2500 Euro, während des Verkaufs von Februar bis April 2018 notierte das Kryptogeld zwischen ungefähr 8000 und 5500 Euro. Darüber hinaus kamen mit Bitcoin Cash und Bitcoin Gold im Laufe des vergangenen Jahres Bitcoin-Ableger dazu. Die Währungen spalteten sich im August beziehungsweise Oktober vergangenen Jahres vom Bitcoin ab – da sie bis zur Trennung aber die gleiche Blockchain-Historie teilen, konnten Bitcoinbesitzer auch in den neuen Währungen ihre Guthaben geltend machen.

Was mit den erlösten 12 Millionen Euro passiert, ist noch unklar. Sie fließen möglicherweise an Geschädigte, kommen der Staatskasse zugute oder gehen auch an die Beschuldigten zurück. Das werde erst nach Abschluss der Hauptverhandlung festgelegt, teilte der Sprecher mit.

Die Ermittlungen gegen die Betreiber der Plattform gehen indes weiter. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, ohne Einwilligung der Urheber und Lizenzinhaber E-Books, Hörbücher sowie Zeitungen und Zeitschriften zum Download angeboten zu haben. Das Angebot mit dem Motto "Lesen und Lauschen" umfasste mehr als 200.000 Titel. Mehr als 30.000 Kunden sollen den illegalen Dienst genutzt haben. Wann die Staatsanwaltschaft Anklage erheben kann, steht noch nicht fest. Aktuell werten die Ermittler die Kunden- und Bestelldatenbanken der Plattform aus, um den Schaden für die Rechteinhaber beziffern zu können. (axk)