Verbraucher beschweren sich über Probleme mit Sepa-Überweisungen

SEPA-Überweisungen klappen nicht immer reibungslos. Vor allem Zahlungen aus dem Ausland machen Probleme, wie Verbraucher bei der Sepa-Beschwerdestelle monieren.

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Überweisung

(Bild: dpa, Angelika Warmuth/Symbolbild)

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Bei der Wettbewerbszentrale gehen unvermindert Beschwerden über Probleme mit Sepa-Überweisungen ein. Seit der Einrichtung der Sepa-Beschwerdestelle Ende Mai 2017 beklagten sich Verbraucher inzwischen 280 Mal. Der Grund: Sie konnten eine ausländische Bankverbindung bei bestimmten Unternehmen nicht für Zahlungen in Deutschland nutzen – obwohl dies im Zahlungsverkehrsraum Sepa (Single Euro Payments Area“) ausdrücklich möglich sein soll.

"Die Mehrzahl der Unternehmer hat zwar die rechtlichen Vorgaben umgesetzt, es gehen aber immer noch Beschwerden bei uns ein“, bilanzierte Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke der im vergangenen Jahr eingerichteten Beschwerdestelle. Probleme meldeten Verbraucher bei Versicherern, Energieversorgern und Lotterieanbietern, aber auch bei Banken. So wollten etwa in Deutschland tätige Arbeitnehmer aus dem europäischen Ausland Versicherungsbeiträge von ihrem Konto in der Heimat abbuchen lassen – und bekamen vom Versicherer beschieden, es werde nur eine Bankverbindung in Deutschland akzeptiert. Oder der Einkauf im Internet scheiterte, weil die Online-Systeme der Shops die Eingabe von Auslandskonten nicht zuließen.

In 120 Fällen stellte die Wettbewerbszentrale Verstöße fest und mahnte Unternehmen ab. Meist mit Erfolg: Die Firmen verpflichteten sich, ihre Modalitäten zu ändern. In drei der Fälle jedoch sah sich die Wettbewerbszentrale zur Klage gezwungen – Ausgang offen.

Zu den Rahmenbedingungen von Sepa-Zahlungen gehört unter anderem die Verwendung der IBAN ("International Bank Account Number“). Sie soll Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in derzeit 34 Ländern grenzüberschreitend standardisieren und so beschleunigen. Seit dem 1. August 2014 ist das Format für Unternehmen und Vereine verpflichtend, Verbraucher müssen die IBAN seit dem 1. Februar 2016 nutzen.

[UPDATE, 29.5.2018, 15:15]

Eine frühere Fassung des Artikels war dahingehend irreführend formuliert, dass es Probleme mit der Kontonummer IBAN gebe. Das wurde korrigiert. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen. (axk)