Monopolkommission gegen Buchpreisbindung - kein Schutz vor Onlinekonkurrenz

Die Buchpreisbindung gilt als Schutz für Buchläden vor großen Online-Händlern sowie Garant für die Vielfalt der Literatur. Ein Vorschlag, sie abzuschaffen, ruft Empörung hervor.

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(Bild: dpa, Frank Rumpenhorst)

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Die Monopolkommission, die die Bundesregierung in Wettbewerbsfragen berät, empfiehlt die Abschaffung der Buchpreisbindung. Die Preisbindung für Bücher sei ein schwerwiegender Markteingriff, dem ein nicht klar definiertes Schutzziel gegenüberstehe, heißt es in einer Mitteilung zu einem am Dienstag veröffentlichten Sondergutachten der Kommission. Es sei fraglich, ob die Buchpreisbindung einen "kulturpolitischen Mehrwert" schaffe, der den Markteingriff rechtfertige.

Nach Ansicht der Monopolkommission verlangsamt die Buchpreisbindung zwar den Strukturwandel im stationären Buchhandel, sie könne ihn aber nicht unterbinden. Die Buchhandlungen verlören kontinuierlich an Marktanteilen zugunsten des Online-Handels. Deshalb sei fraglich, ob die herkömmliche Infrastruktur für den Buchvertrieb noch die ihr zugesprochene Rolle spiele. Zudem sei wahrscheinlich, dass der Europäische Gerichtshof im Hinblick auf E-Books die Buchpreisbindung für unvereinbar mit der europäischen Warenverkehrsordnung erklären werde. 2016 hatte der Bundestag die Buchpreisbindung auch auf E-Books ausgedehnt.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) reagierte empört. "Die Empfehlung der Monopolkommission macht mich fassungslos", sagte Grütters laut Mitteilung. Sie unterhöhle die jahrelangen Bemühungen der Bundesregierung, den unabhängigen Buchhandel und die Verlage als Garanten der literarischen Vielfalt zu schützen. Sie werde sich weiterhin mit aller Kraft für den Erhalt der Buchpreisbindung einsetzen, sagte die Politikerin.

Der Börsenverein des deutschen Buchhandels verwies auf den Koalitionsvertrag, in dem Union und SPD der Preisbindung eine unverzichtbare Rolle für die Vielfalt des deutschen Buchmarktes zugesprochen hätten. Die Buchpreisbindung schütze das "Kulturgut Buch, ohne den Wettbewerb unangemessen zu beschränken, weder für inländische noch für ausländische Händler", sagte der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, Alexander Skipis.

Die Verleger sind nach dem "Gesetz über die Preisbindung für Bücher" dazu verpflichtet, Preise festzulegen. Händler sind dazu verpflichtet, nicht von diesen Preisen abzuweichen. Neue, in Deutschland verlegte Bücher kosten deshalb in kleinen Buchhandlungen genau so viel wie bei großen Internethändlern. Unter anderem waren Amazon deswegen Rabattaktionen untersagt worden. Die Kommission hat ihr Sondergutachten aus eigenem Ermessen erstellt. (axk)