Elektronische Gesundheitskarte: Erstausstattungspauschale für Ärzte vereinbart

Nach den Zahnärzten steht nun auch fest, was Ärzte und Psychotherapeuten erstattet bekommen, wenn sie einen VPN-Konnektor für ihre Praxis bestellen.

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Elektronische Gesundheitskarte: Erstausstattungspauschale für Ärzte vereinbart
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Von
  • Detlef Borchers

Unter Einschaltung eines Vermittlers haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen GKV auf die Erstattungspauschale geeinigt, die Ärzte bekommen sollen, wenn sie ihre Praxis mit einem VPN-Konnektor an die telematische Infrastruktur des Gesundheitswesens anschließen. Der bereits reduzierte Erstattungsbetrag von 1719 Euro für das dritte Quartal wird dabei von beiden Seiten positiv gesehen.

"Die KBV und der GKV-Spitzenverband gehen davon aus, dass es in den nächsten Monaten, wie von der Industrie schon seit langem zugesagt, mehrere Anbieter von Konnektoren geben wird. Dies sollte zu einer Senkung der Angebotspreise führen", heißt es in der Pressemitteilung des GKV zur nun getroffenen Vereinbarung.

Nach wie vor ist offen, ob das Ziel erreicht wird, bis zum Jahresende alle Praxen von Ärzten, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten und Zahnärzten an die telematische Infrastruktur anzuschließen. Einem ARD-Bericht zufolge sind erst 20.000 von 100.000 Arztpraxen angeschlossen. Zu den Praxen von Zahnärzten und anderen Leistungserbringern des Gesundheitswesens liegen sehr unterschiedliche Zahlen vor. Gegenüber dem Ärzteblatt hat eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums das Ziel bestätigt. Man gehe davon aus, dass alles wie geplant weiterlaufe und alles zeitnah umgesetzt werde.

Entscheidend dürfte sein, ob die Konnektoren von drei weiteren Anbietern neben der derzeit allein verfügbaren Kocobox bald ihre Zulassung durch das BSI erhalten und installiert werden dürfen.

Urspünglich lag die Erstattungspauschale bei 2557 Euro. Mit 1719 Euro im dritten und 1547 im vierten Quartal sollen die Ärzte ermuntert werden, ihre Praxen möglichst schnell an die telematische Infrastruktur anzuschließen. Die Erstattungspauschale wird gezahlt, wenn Ärzte und andere Leistungserbringer am Ende eines Quartals belegen können, dass mindestens eine elektronische Gesundheitskarte erfolgreich online überprüft wurde.

Unabhängig von den nun getroffenen Zahlungsvereinbarungen hat die Projektgesellschaft Gematik in dieser Woche die Spezifikationen für die Kommunikation der Leistungserbringer veröffentlicht. Mit der "Sicheren Kommunikation zwischen Leistungserbringern" (KOM-LE) sollen Ärzte untereinander medizinische Dokumente austauschen können. Nun ist es an der Medizin-IT, die Software der Praxisverwaltungs-Systeme um die Kommunikationskomponenten zu erweitern. Die Leistungserbringer müssen sich unterdessen um die nötige Infrastruktur für die qualifizierte elektronische Signatur kümmern, die für den Versand von medizinischen Dokumenten benötigt wird. (olb)