Gericht: kein Zeugnisverweigerungsrecht für Bosch

Zur juristischen Aufarbeitung des Abgasbetrugs durch Volkswagen muss der Zulieferer Bosch nach Auffassung des Stuttgarter Landgerichts wohl zahlreiche Unterlagen herausgeben. Nach vorläufiger Einschätzung könne sich Bosch nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen

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Abgasmessgerät von Bosch
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  • dpa

Zur juristischen Aufarbeitung des Abgasbetrugs durch Volkswagen muss der Zulieferer Bosch nach Auffassung des Stuttgarter Landgerichts wohl zahlreiche Unterlagen herausgeben. Nach vorläufiger Einschätzung könne sich Bosch nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen, erläuterte der zuständige Richter heute (13. Juni 2018).

Abgasmessgerät von Bosch

(Bild: Bosch)

Eine Entscheidung darüber wurde noch nicht getroffen. Die Kläger wollen Bosch dazu bringen, E-Mail-Wechsel zwischen Beschäftigten des Zulieferers und Volkswagen-Mitarbeitern sowie einen Brief der Rechtsabteilung von Bosch an Volkswagen dem Gericht vorzulegen. Bosch weigert sich bislang (Az. 22 O 205/16; 22 O 348/16).

Die von VW-Anlegern initiierten Verfahren an sich richten sich nicht gegen den Zulieferer, sondern gegen die VW-Dachgesellschaft Porsche SE. Die Anleger werfen Volkswagen und der Porsche SE vor, sie hätten die Märkte zu spät über den Abgasbetrug informiert, was diese zurückweisen. Mit den Dokumenten wollen sie belegen, dass die Volkswagen-Führung viel eher Bescheid wusste, als sie zugibt.

Bosch hatte Volkswagen die Grundversion der Software geliefert, die in großem Stil zur Manipulation von Abgaswerten bei Dieselautos genutzt wurde. Der Konzern beruft sich laut Gericht unter anderem auf eine Geheimhaltungsvereinbarung mit Volkswagen und zudem darauf, dass mit einer Veröffentlichung der Unterlagen Geschäftsgeheimnisse öffentlich würden und Dritte außerdem die Erkenntnisse nutzen könnten, um damit Ansprüche gegen Bosch zu untermauern. Das Gericht hält diese Argumentation vorerst aber nicht für stichhaltig. (fpi)