Vodafone muss weiterhin illegales Film-Angebot auf kinox.to sperren

Das OLG München bestätigt eine Entscheidung des LG München I, wonach Vodafone das Streamen des Films "Fack Ju Göhte 3" über kinox.to verhindern muss.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 106 Kommentare lesen
Vodafone muss weiterhin illegales Film-Angebot auf kinox.to sperren

(Bild: Constantin Film)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Vodafone muss seinen Kunden auch weiterhin den Zugang zu einem Film auf der Webseite kinox.to sperren, der dort illegal zum Streamen angeboten wird. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts München hervor. Die Richter bestätigten darin eine Entscheidung des Landgerichts München I, wonach Vodafone das Streamen des Films "Fack Ju Göhte 3" über das Portal verhindern muss.

Um die einstweilige Verfügung der Firma Constantin-Filmverleih als Inhaber der Filmrechte umzusetzen, hatte Vodafone zuvor bereits eine DNS-Umleitung eingerichtet, Kunden werden also auf eine Sperrseite des Unternehmens umgeleitet, wenn sie "kinox.to" mit ihrem Web-Browser ansteuern. Eine derartige Netzsperre ist allerdings vergleichsweise leicht zu umgehen. Vodafone bedauerte am Freitag die Entscheidung des Gerichts. Das Unternehmen wolle weitere rechtliche Schritte prüfen.

Im Streit zwischen dem Constantin-Filmverleih und Vodafone geht es um die sogenannte Störerhaftung. Über die Webseite kinox.to können Nutzer Filme und Serien kostenlos anschauen. Fast alle Verweise auf Filme dort sind nach Einschätzung des Oberlandesgerichts illegal.

Die Constantin-Film hatte zuvor vergeblich versucht, die Betreiber der populären Webseite zu kontaktieren. Vodafone ermögliche den Zugang zu der Webseite und sei so als Störer für die Urheberrechtsverstöße haftbar zu machen, argumentierte Constantin. Der Filmverleih forderte deswegen, dass Vodafone den Zugang zu kinox.to sperren soll.

Die Neufassung des Telemediengesetzes habe die rechtliche Grundlage nicht verändert, hatten die Richter am Münchner Landgericht erklärt. Der Internet-Provider könne als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Vodafone zog gegen die Entscheidung des Landgerichts vor das OLG. (anw)