Streit über Apples "App-Store-Monopol" landet vor oberstem US-Gericht

Weil es iPhone-Apps nicht bei anderen Anbietern gibt, wird Apple Wettbewerbsschädigung vorgeworfen. Damit will sich nun der Supreme Court befassen.

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App Store

iPhone-Apps gibt es nur in Apples App Store – Dritt-Läden sind nicht erlaubt.

(Bild: dpa, Alex Heinl/Archiv)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Leo Becker

Eine langjährige Monopolklage gegen Apple geht in die entscheidende Runde. Der oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten (Supreme Court of the United States) will sich mit einer Sammelklage beschäftigen, die Apple wettbewerbsschädigendes Verhalten vorwirft, da Kunden iPhone-Apps ausschließlich im App Store des Konzerns kaufen können.

Dies teilte der Supreme Court am Wochenanfang ohne weitere Details in einer Liste an Entscheidungen mit, ein Verhandlungstermin wurde noch nicht genannt.

In der bereits 2011 eingereichten Klage wird Apple vorgeworfen, ein illegales Monopol für den Vertrieb von iPhone- respektive iOS-Apps errichtet zu haben, weil sich diese ausschließlich über den zentralen App Store beziehen lassen. Da der iPhone-Konzern an jedem Verkauf eine Provision von bis zu 30 Prozent einstreicht, führe dies zu höheren Preisen, argumentieren die Kläger. Wettbewerber würden zudem ausgesperrt, da sich keine alternativen App-Läden betreiben lassen.

Apple betonte zuvor, der 2008 eingeführte App Store habe eine komplett neue Branche erschaffen. Nach jüngsten Angaben haben Entwickler und App-Anbieter über diesen Kanal inzwischen 100 Milliarden Dollar umgesetzt.

Apple hatte ursprünglich argumentiert, das Unternehmen verkaufe Apps gar nicht an die Endnutzer – die Verkäufer seien die Entwickler. Deshalb könne der Konzern gar nicht unter US-Kartellrecht verklagt werden, lautete die Argumentation; die Klage wurde 2013 zuerst abgewiesen.

Ein Berufungsgericht hat dies Anfang des vergangenen Jahres jedoch zurückgewiesen: Apple verkaufe die Apps sehr wohl direkt an Endkunden, urteilten die Richter, Entwickler und App-Anbieter hätten schließlich keine eigenen Läden. Ihnen sei sogar spezifisch von Apple untersagt, ihre Software selbst und direkt für iPhone und iPad anzubieten.

Der Supreme Court der USA hatte im vergangenen Oktober bereits um die Meinung des Solicitor General – Oberster Anwalt der Vereinigten Staaten – in der Angelegenheit gebeten, seitdem wurde erwartet, dass sich das oberste Gericht mit dem Fall befassen will. Der oberste Gerichtshof hatte 1977 entschieden, dass nur die unmittelbaren Endkunden einen Anbieter unter US-Kartellrecht verklagen können – diese Frage könnte nun rund um das angebliche "App-Store-Monopol" neu aufgerollt werden. (lbe)