YouTube erlaubt Abo-Gebühren und Verkauf von Fanartikeln

Auf YouTube werden Anbieter künftig auch mit kostenpflichtigen Abos und Fanartikeln Geld verdienen können.

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(Bild: dpa, Jenny Tobien)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

YouTube und Instagram verschärfen ihren Konkurrenzkampf um Anbieter von Videoinhalten. Bei der Google-Videoplattform werden sie künftig auch Geld mit kostenpflichtigen Abos verdienen können. Facebooks Instagram bietet erstmals auch eine Plattform für einstündige Videos.

YouTube gibt Anbietern von Videos auf seiner Plattform Möglichkeiten, zusätzliches Geld mit Abo-Gebühren und dem Verkauf von Fanartikeln zu verdienen. Betreiber von YouTube-Kanälen mit mehr als 100.000 Abonnenten sollen künftig Mitgliedschaften für 4,99 Dollar bzw. Euro in Europa pro Monat verkaufen können. Die zahlenden Zuschauer können dann Zugang zu zusätzlichen Inhalten wie zum Beispiel Livestreams erhalten. Zunächst in den USA werden Video-Anbieter zudem direkt bei YouTube Fanartikel verkaufen können. Der Google-Videodienst kooperiert dafür mit der Online-Handelsplattform Teespring.

YouTube ist mit mehr als einer Milliarde Nutzer die Nummer eins bei Online-Videos, konkurriert aber um Autoren unter anderem mit Instagram. Der zu Facebook gehörende Dienst knackte ebenfalls die Marke von einer Milliarde Nutzer und kündigte diese Woche mit IGTV seine erste Plattform für längere Videos an. Dort können Videos eine Laufzeit von bis zu einer Stunde haben. Sie sind mit einem vertikalen Format fürs Ansehen auf dem Smartphone gedacht. Instagram schaltet zunächst keine Werbung bei IGTV, betrachtet Anzeigen aber für die Zukunft als eine Einnahmequelle für die Autoren.

YouTube hatte Anfang des Jahres die Hürden für Videoautoren zum Geldverdienen auf der Plattform hochgesetzt. Zuvor konnte ein YouTube-Kanal nach 10.000 Videoaufrufen Anzeigen schalten, jetzt braucht man dafür mindestens 1.000 Abonnenten und die Videos müssen in den vergangenen zwölf Monaten mindestens 4.000 Stunden lang angesehen worden sein. Der Schritt war auch eine Reaktion auf die Unzufriedenheit von Werbekunden, deren Anzeigen zum Teil neben zweifelhaften oder extremistischen Videos auftauchten. (bme)