eHealth: Unternehmen fordern weniger Datensparsamkeit

Industrieverbände wollen mit einem "Zielbild eHealth" sicherstellen, dass der Aktionsplan eHealth der Bundesregierung innovative Datennutzungen gestattet.

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eHealth: Unternehmen fordern weniger Datensparsamkeit

(Bild: StockSnap)

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Von
  • Detlef Borchers

Acht große Lobbyverbände aus vier Branchen haben ein eHealth-Zielbild vorgestellt, das als Grundlage für den im Koalitionsvertrag festgelegten eHealth-Aktionsplan dienen soll, der ab 2020 die Entwicklung im Gesundheitssektor steuern soll. In dem Zielbild soll vor allem der Datenschutz von medizinischen Daten reformiert werden. Darin wird ein neues Datenmodell vorgeschlagen, bei dem im Rahmen von Big-Data-Anwendungen die Zweckbindung von Daten in der Forschung aufgehoben werden kann.

"Gesundheitsdaten sollen versorgungs- und forschungsorientiert genutzt und integriert werden, um den Patientennutzen weiter zu erhöhen. Dafür brauchen wir bundesweit einheitliche Bedingungen, die einen offenen und gesicherten Datenraum ermöglichen, in dem Daten sektorübergreifend zur Verfügung stehen", lautet die zentrale These des Zielbildes.

Das Zielbild, an dem unter anderem der Biktkom als IT-Verband und der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) beteiligt sind, betont zunächst die Bedeutung, die das Gesundheitswesen mit einem Jahresumsatz von 76,7 Milliarden Euro für den Wirtschaftsstandort Deutschland hat. Damit im Zuge der Digitalisierung dieser Umsatz gesichert wird und ausgebaut werden kann, sollen rechtliche und technische Voraussetzungen zu einer besseren Datennutzung geschaffen werden. Hier setzt das Zielbild eHealth auf länderübergreifende bundeseinheitliche Regelungen. Der bisherige Grundsatz der Datensparsamkeit "passt weder zu einer datenbasierten Wirtschaft noch zu einer digitalisierten Gesundheitsversorgung", heißt es im Papier.

Besonders die Zweckbindung von Daten wird als Hindernis ausgemacht. Big-Data-Anwendungen und innovatives Daten-Hosting in der Versorgungsforschung dürften so nicht behindert werden. "Eine datenbasierte Gesundheitsversorgung wird nur dann möglich, wenn eine Nutzung von Daten auch außerhalb des ursprünglichen Zwecks der Datenerhebung möglich ist, da künftige Verwendungsarten in der Forschung zum Beispiel zum Zeitpunkt der Datenerhebung oftmals unbekannt sind", wird argumentiert. Hier müsse eine allgemeinere Form der Einwilligung beim Speichern und Verarbeiten medizinischer Daten gefunden werden, die die Forschung nicht behindere. Dementsprechend müsse es neue elektronische Einwillungsmodelle abseits der Unterschrift geben, die sicherstellen, dass der Patient der Herr seiner Daten ist.

Neben diesen Einwillungen fordern die Verbände eine bundesweite Aufklärungkampagne, mit der die Bürger "über die Vorteile der sektorübergreifenden Vernetzung" informiert werden. Sie soll auch ethische Fragen umfassen. (anw)