Drohnen: EU-Staaten befürworten Registrierungspflicht

Die Betreiber potenziell gefährlicher ziviler Drohnen müssen sich künftig bei den Behörden eintragen lassen. Eine EU-Verordnung dazu soll ab August gelten.

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Drohnen: EU-Staaten befürworten Registrierungspflicht

(Bild: dpa, Felix Kästle / Symbolbild)

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Zivile Drohnen sollen in der EU künftig einheitlich und strenger reguliert werden. Der EU-Ministerrat hat am Dienstag für einen entsprechenden Verordnungsentwurf gestimmt. Die Mitgliedsstaaten müssen demnach sicherstellen, dass bestimmte Kategorien unbemannter Flugobjekte und ihre Betreiber registriert werden. Betroffen sind vor allem Drohnen, die Menschen oder die Umwelt bei einem Absturz stark gefährden könnten. Die Schwelle, ab der die Fluggeräte beim Amt zu melden sind, startet bei einer möglichen energetischen Auswirkung von 80 Joule beim Aufschlagen auf eine Person.

Mit den neuen Vorgaben stellen die EU-Gremien Grundbestimmungen für die Sicherheit, den Datenschutz und die Privatsphäre sowie den Umweltschutz beim Einsatz ziviler Drohnen auf. Betroffene Fluggeräte müssen individuell etwa mit einem Funkchip markiert werden, damit sie einfach identifizierbar sind.

Die EU-Kommission wird angewiesen, die technischen Details der Vorgaben auszuarbeiten. Sie soll etwa festlegen, welche Drohnen Funktionen aufweisen müssen, um etwa die Flughöhe oder die Reichweite zu begrenzen. Die Kommission kann auch noch Vorschriften erlassen, ob die Flugobjekte fähig sein sollen, automatisch zu landen, Kollisionen zu vermeiden oder sich stabil in der Luft zu halten.

Die erweiterten Regeln hatte die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) im Februar bereits vorgeschlagen. Spezielle unbemannte Flüge etwa außerhalb der Sichtweite des Steuermanns in dicht besiedelten Räumen bräuchten damit künftig eine Genehmigung der zuständigen nationalen Behörden auf Basis einer Risikoeinschätzung. Für kleine Drohnen mit einem Gewicht von unter 25 Kilogramm empfiehlt die EASA, spezielle Ansprüche schon im Produktdesign zu berücksichtigen, was über das CE-Label ("Conformité Européenne") Sicherheitshinweisen in der Packung sichtbar gemacht werden soll.

Auf den Kern der geplanten Verordnung hatten sich die EU-Gremien im Dezember verständigt. Das EU-Parlament befürwortete den Kompromiss Mitte Juni im Plenum. Mit der Ratsentscheidung kann das Gesetz nun voraussichtlich Ende Juli im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Es tritt dann 20 Tage später unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten in Kraft. Detailbestimmungen dürften aber wohl erst Ende des Jahres stehen. Hierzulande gilt bislang noch eine eigene Verordnung, die der Gesetzgeber gegebenenfalls anpassen muss. Sie regelt etwa, wo und unter welchen Bedingungen Drohnenpiloten ihr Hobby ausüben dürfen. Für bestimmte Bereiche gilt ein generelles Flugverbot. (anw)