BKA bezahlte knapp 6 Millionen Euro für Staatstrojaner

Netzpolitik.org veröffentlicht vertrauliche Informationen über Staatstrojaner aus den Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen der Opposition.

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BKA bezahlte knapp 6 Millionen Euro für Staatstrojaner
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Von
  • Detlef Borchers

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat für die Eigenentwicklung der auch Staatstrojaner genannten Remote Communication Interception Software (RCIS 2.0) insgesamt 5,77 Millionen Euro ausgegeben, nicht eingerechnet die Prüfung durch den TÜV Essen für 186.185,20 Euro. Das geht aus vormals als Verschlusssache deklarierten Passagen von Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der Grünen, Linken und FDP hervor, die netzpolitik.org nun veröffentlicht hat.

In dem Betrag sind die Kosten für RCIS Mobile für Smartphones und Tablets enthalten. Dieser Kostenpunkt entfällt künftig für das BKA, weil solche Entwicklungsarbeiten dann in München von der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich übernommen werden sollen.

Die Oppositionspartien hatten in der vorigen und in der aktuellen Legislaturperiode einige Kleine Anfragen zur Nutzung von Quellen-TKÜ und der Online-Durchsuchung gestellt. Regelmäßig hat die Bundesregierung Teile ihrer Antworten auf die Anfragen als Verschlusssache "nur für den Dienstgebrauch" erklärt. Nach ihrer Veröffentlichung zeigt sich nun, dass Überwachungssoftware jeweils zur Hälfte bei der Verfolgung von Straftaten und bei der allgemeinen Gefahrenabwehr zum Einsatz kommt.

Nach den von nun veröffentlichten Passagen wurde vom BKA zur Abwehr drohender Gefahren die Quellen-TKÜ nach Paragraph 20l BKAG eingesetzt. Auch die Online-Durchsuchung nach Paragraph 20k BKAG soll auf drei Einsätze beschränkt gewesen sein. Insgesamt fünfmal kam die Quellen-TKÜ bei der Verfolgung von Straftaten zum Einsatz und zwar jeweils einmal bei der "Bildung terroristischer Vereinigungen", bei schwerem Raub, bei Geldwäsche beziehungsweise Betrug, bei der Computersabotage und bei einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Mit der Software FinSpy von FinFisher kann seit Ende Januar eine weitere Überwachungssoftware eingesetzt werden. Sie wurde als "Bestandteil eines Rahmenvertrages" von CSC Deutschland geprüft und abgenommen, wie die Dokumente zeigen. (anw)