Atomkraftwerk Hinkley Point C darf öffentlich gefördert werden

Das Gericht der Europäischen Union hat eine Genehmigung der EU-Kommission bestätigt, nach der der britische Staat das AKW mit Beihilfen fördern darf.

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Atomkraftwerk Hinkley Point C darf öffentlich gefördert werden

Die Baustelle Hinkley Point C.

(Bild: edfenergy.com)

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Das Milliardenprojekt des neuen Atomkraftwerks Hinkley Point C hat eine wichtige Hürde geschafft. Das Gericht der Europäischen Union (EuGH) hat eine Klage Österreichs gegen Beihilfen der britischen Regierung zu dem AKW abgewiesen, die die EU-Kommission im Oktober 2014 genehmigt hatte. Eine der Beihilfen besteht darin, dass Großbritannien den AKW-Betreibern einen garantierten Einspeisetarif für 35 Jahre zugesagt hatte. Die garantierte Einspeisevergütung wird mit bis zu 1,6 Milliarden Euro im Jahr bewertet.

Österreich hatte mit Unterstützung Luxemburgs unter anderem vorgebracht, die Förderung der Atomenergie sei kein Ziel von "gemeinsamem" Interesse. Das Gericht meinte nun, es müsse sich zwar um ein Ziel von öffentlichem Interesse handeln, aber nicht unbedingt im Interesse aller Mitgliedstaaten oder der Mehrheit der Mitgliedstaaten liegen. Auch habe jeder Mitgliedstaat das Recht, zwischen verschiedenen Energiequellen zu wählen.

Österreich hatte außerdem moniert, die Technik des AKW Hinkley Point C sei nicht neuartig. Das Gericht entgegnete, dass weder die Vorschriften über staatliche Beihilfen noch der Euratom-Vertrag eine technische Innovation verlangten. Allerdings sei die Technik von Hinkley Point C fortschrittlicher als die der AKW, die es ersetzen soll.

Die britische Regierung hatte dem Bau des AKW Hinkley Point C im September 2016 zugestimmt. Es soll 2023 in Betrieb gehen und 60 Jahre laufen, die Baukosten werden auf 21,5 Milliarden Euro summiert. Atomkraftgegner hatten sich erhofft, dass das EU-Gericht zugunsten Österreichs urteilt. Nun befürchten sie eine Renaissance der Atomkraft. (anw)