Urteil: Bosch muss Unterlagen herausgeben

Das Landgericht Stuttgart hat Bosch dazu verurteilt, interne Unterlagen im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal bei Volkswagen herauszugeben. Bosch habe sich bisher zu Unrecht auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen

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VW EA189

(Bild: Volkswagen)

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Von
  • dpa

Der teuerste Motor, den VW je im Programm hatte: Der EA189 samt seiner Abgasnachbehandlung

(Bild: Volkswagen)

Das Landgericht Stuttgart hat Bosch dazu verurteilt, interne Unterlagen im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal bei Volkswagen herauszugeben. Bosch habe sich bisher zu Unrecht auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen, entschied die zuständige Kammer am Freitag (13. Juli 2018). Konkret geht es dabei um E-Mail-Wechsel zwischen Beschäftigten des Zulieferers und Volkswagen-Mitarbeitern sowie um einen Brief der Bosch-Rechtsabteilung an Volkswagen.

Bosch kündigte an, zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten und dann über weitere Schritte zu entscheiden. Man behalte sich ausdrücklich vor, Rechtsmittel einzulegen, um die Interessen des Unternehmens zu verteidigen.

Die von Volkswagen-Anlegern initiierten Verfahren richten sich nicht gegen den Zulieferer selbst, sondern gegen die Volkswagen-Dachgesellschaft Porsche SE. Die Rolle von Bosch ist nur ein Nebenaspekt in dem Rechtsstreit. Der Porsche SE und Volkswagen werfen die Anleger vor, die Finanzmärkte zu spät über das im September 2015 bekanntgewordene Dieseldrama informiert zu haben – was diese zurückweisen. (mfz)