8000 Mark Landnutzungsgebühr für UMTS-Masten
Bauernverbände empfehlen den Landwirten, mindestens 8000 Makr pro Jahr als Landnutzungsgebühr für UMTS-Sendemasten zu verlangen.
Die Nutzung von Acker-Standorten für ihre Mobilfunktürme soll die UMTS-Lizenznehmer mindestens 8.000 Mark Nutzungsgebühr pro Jahr an die bäuerlichen Grundeigentümer kosten. Eine entsprechende Mindesthöhe der Nutzungskosten pro Standort hat der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) den Bauern am heutigen Freitag in Münster empfohlen. Zum Aufbau der UMTS-Mobilfunknetze würden bevorzugt Grundstücke in der Nähe von Autobahnen oder Kreisstraßen gesucht, teilte der Verband mit Bezug auf entsprechende Anfragen der Lizenznehmer mit.
Am Dienstag hatte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in Bonn klargestellt, dass die Lizenznehmer jeweils ein eigenes Mobilfunknetz aufbauen müssten. Es gebe keinen Spielraum für einen gemeinsamen Netzaufbau mehrerer Anbieter.
Die Angebote einiger Gesellschaften lägen bei einem jährlichen Nutzungsentgelt von 6.000 Mark, was dem WLV zufolge "auf jeden Fall zu wenig" ist. Der Verband verwies auf Absprachen mit der Deutschen Telekom, wonach je nach Standort zwischen 8.000 und 35.000 Mark an Nutzungsgebühr pro Jahr gezahlt würden. Während ländliche Standorte mit 8.000 Mark eingestuft würden, koste der Funkturm im Dorf immerhin schon 10.000 Mark Nutzungsgebühr pro Jahr. (dpa) / (jk)