40 Jahre Retortenbabys: Die Geburt des Jahrhunderts

Am 25. Juli 1978 kam das erste im Reagenzglas gezeugte Baby zur Welt. Die Technik löste ethische Debatten aus, die bis heute nicht enden.

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40 Jahre Retortenbabys: Die Geburt des Jahrhunderts

 

(Bild: Martchan / Shutterstock)

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Von
  • Inge Wünnenberg
Inhaltsverzeichnis

Die Briten machten vor vierzig Jahren das Rennen. Mit Louise Joy Brown kam am 25. Juli 1978 das erste in einem Reagenzglas gezeugte Baby im englischen Städtchen Oldham per Kaiserschnitt auf die Welt. Zusammen mit dem Gynäkologen Patrick Steptoe hatte der Reproduktionsmediziner Robert Edwards Eizellen außerhalb des Körpers befruchtet und der Mutter von Louise als Embryo eingesetzt.

Seit Anfang der 1960er-Jahre hatte Edwards auf dieses Ziel hingearbeitet, inspiriert von den Forschungsergebnissen eines chinastämmigen US-Biologen. Min Chueh Chang glückte es 1959, schwarze Kaninchen von einer weißen Artgenossin austragen zu lassen.

Schritt für Schritt vollzog Edwards nach, wie Eizellen reifen, welche Rolle Hormone dabei spielen und wann der richtige Zeitpunkt für ihre Entnahme oder die Befruchtung im Reagenzglas ist. Aber erst die Zusammenarbeit mit Steptoe führte zum Erfolg. Der Gynäkologe beherrschte die Kunst, mit der gerade erst entwickelten Laparoskopie den Patientinnen in einem minimalinvasiven Eingriff vielversprechende Eizellen zu entnehmen. Zuvor war dafür eine Unterleibsoperation erforderlich. Das war der Schlüssel zum Erfolg, auch wenn es noch eine Weile dauern sollte, bis er sich tatsächlich einstellte: Mehr als hundert Anläufe benötigte das Mediziner-Duo, bevor ein lebendiges Kind zur Welt kam.

Browns Geburt avancierte zum Jahrhundertereignis. Edwards erhielt 2010 für diese Pionierleistung den Nobelpreis für Medizin. Er konnte ihn aber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr persönlich entgegennehmen. Der bereits 1988 verstorbene Steptoe wurde nicht ausgezeichnet, da diese Ehre lebenden Forschern vorbehalten ist. Inzwischen sind rund sieben Millionen Menschen weltweit im Reagenzglas gezeugt worden.

Louise Joy Brown (rechts) kam am 25. Juli 1978 als erstes sogenanntes Retortenbaby zur Welt. Für seine Pionierarbeit erhielt Robert Edwards (links) 2010 den Nobelpreis für Medizin.

(Bild: Chris Radburn / Dpa Picture-Alliance)

Es blieb aber nicht bei der Befruchtungshilfe für gesunde Eizellen. Mittlerweile bieten Mediziner an, Eizellen kryokonserviert für später aufzubewahren, sie organisieren mancherorts Eizellspenden, reparieren Erbgutschäden in Keimzellen, untersuchen das Genmaterial von Embryonen, um die Weitergabe von Erbleiden zu verhindern. Der medizinische Fortschritt hat die Debatte um Sinn, Unsinn und die ethischen Grundlagen der Reproduktionsmedizin nie abreißen lassen.

Deutschland besitzt zwar mit seinem Embryonenschutzgesetz ein Regelwerk. Doch es stammt von 1990. Viele Experten, darunter Klaus Diedrich, unter anderem lange Jahre Direktor der Universitätsfrauenklinik Lübeck, halten dieses Strafgesetz für unstimmig und lückenhaft. Inzwischen ist es zudem veraltet. Die Leopoldina, die Nationale Akademie der Wissenschaften, ist deshalb vor etwa vier Jahren mit dem Bundesgesundheitsministerium übereingekommen, die Vorlage für ein Fortpflanzungsmedizingesetz auszuarbeiten. Im kommenden Winter soll die Endfassung vorliegen.

Wo die Entwicklung nach Meinung der Wissenschaftler hingehen sollte, zeigt ein Diskussionspapier der Leopoldina aus dem vorigen Jahr. Diedrich zählt zu den 16 Mitwirkenden dieses Abstracts. „Wir kritisieren, dass die aktuelle Gesetzeslage verhindert, dass die Patienten in Deutschland nach dem neuesten wissenschaftlichen Stand behandelt werden“, heißt es dort.

Hierzulande kann zum Beispiel der Elective-Single-Embryo-Transfer nicht genutzt werden. Das Verfahren ermöglicht die Auswahl des vielversprechendsten unter den in vitro befruchteten Embryonen, und zwar nach rein morphologischen Anhaltspunkten wie Form, Größe und Struktur der Zellen. Gen-Analysen spielen keine Rolle. Diese Praxis ist in vielen Ländern, etwa in Skandinavien und Belgien, gang und gäbe. „Das Verfahren erhöht nicht nur die Geburtenrate, sondern mindert auch das Risiko der Mehrlingsschwangerschaft“, sagt Diedrich.

Werde nur ein Embryo in die Gebärmutter der Patientin „zurückgesetzt“ ließen sich die Mehrlingsschwangerschaften reduzieren. In Deutschland dagegen werden zurzeit „Mehrlingsschwangerschaften mit Frühgeburten in Kauf genommen, die erhebliche Gesundheitsrisiken insbesondere für die Kinder mitbringen“, kritisieren die Leopoldina-Forscher. Jede fünfte Frau, die mit künstlicher Befruchtung schwanger wurde, trägt hierzulande Mehrlinge aus. „Viel zu viele“, bemängelt Diedrich.

TR 07/2018

Technology Review Juli 2018

Dieser Beitrag stammt aus Ausgabe 07/2018 der Technology Review. Das Heft ist ab 21.06.2018 im Handel sowie direkt im heise shop erhältlich. Highlights aus dem Heft:

Zu den Forderungen der Akademie zählt ferner eine für die Betroffenen ohne finanzielle Nachteile zugängliche Präimplantationsdiagnostik. Die Kosten sollten nicht wie bisher von den Patienten getragen werden müssen, sagt Diedrich. Ein weiteres Anliegen ist die Legalisierung der Embryonenspende. Sie ermöglicht kinderlosen Ehepaaren von befruchteten Eizellen zu profitieren, die bei abgeschlossenen Kinderwunschbehandlungen anderer Paare übrig geblieben sind. Zugelassen werden soll außerdem die Eizellspende. Zum einen bedeute das Verbot die Ungleichbehandlung der Geschlechter, da die Samenzellspende erlaubt sei. Zum anderen ist die Prozedur Diedrich zufolge für die Spenderin inzwischen recht gefahrlos: „Wir brauchen keine Bauchspiegelung oder Operation mehr.“

In der Praxis lässt das Verdikt viele Paare für eine Eizellspende ins Ausland reisen. Die Leopoldina-Wissenschaftler sehen darin Nachteile für das Kind, denn die Spenderin der Eizelle bleibt anonym. Das Kind kann später von seinem Recht auf die Kenntnis der genetischen Eltern nicht Gebrauch machen – ganz im Gegensatz zu den Nachkommen von Samenspendern. Hier trat am 1. Juli ein entsprechendes Gesetz in Kraft.

Um nicht bei jedem medizinischen Fortschritt ein neues Gesetzgebungsverfahren anstoßen zu müssen, schlägt Diedrich eine Institution vor, die sich künftig in Deutschland um diese Fragen kümmert. Vorbild wäre die britische Human Fertilisation Embryology Authority (HFEA). Neue Methoden könnten so rascher überprüft und zugelassen werden.

Ob es so weit kommt? Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hält sich lieber zurück, wohlwissend um die Brisanz des Themas: „Der medizinische Fortschritt hat in den letzten Jahren neue Fragen im Fortpflanzungsmedizinrecht aufgeworfen. Wenn wir diese angehen wollen, muss ein Vorschlag aus der Mitte des Parlaments kommen.“ (anwe)