Datenschützerin kritisiert zunehmende Kontenabfragen durch Behörden

Ämter und Gerichtsvollzieher haben im ersten Halbjahr 391.442 Anträge zur Einsicht in Kontodaten privater Bankkunden gestellt – ein Plus von 38 Prozent.

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Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff

Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

(Bild: dpa, Bernd von Jutrczenka)

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Das Interesse deutscher Behörden an den Stammdaten von Konteninhabern bei Banken und Sparkassen nimmt weiter deutlich zu. Allein im ersten Halbjahr gingen beim zuständigen Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) 391.442 Ersuchen ein. Das entspricht einem Anstieg um 38 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, als es etwa 283.000 waren. Insgesamt weist die Tendenz der vergangenen Jahre ständig nach oben: nutzten die berechtigen Ämter das neue Instrument 2010 noch rund 57.000 Mal, waren es im vorigen Jahr bereits gut 692.000 Anträge. Die jährliche Steigerungsrate betrug etwa zwischen 2013 und 2014 über 60 Prozent.

Die aktuellen Zahlen stammen laut Handelsblatt aus dem Bundesfinanzministerium. Rund 75 Prozent der Anfragen während der ersten sechs Monate 2018 entfielen demnach auf Gerichtsvollzieher. Sie baten 292.399 Mal um Auskunft, während sie im ersten Halbjahr 2017 noch rund 217.000 Ersuche stellten. Seit 2013 dürfen diese Justizbeamten Namen, Geburtsdaten, Adressen und Kontonummern von Schuldnern einholen, seit November 2016 schon bei nicht gezahlten Beträgen von unter 500 Euro. Diese neue Befugnis soll helfen, Zahlungsunwillige auszumachen, die Geldknappheit vortäuschen.

Schleichende Ausweitung der Abfragen?

Finanzämter, andere Steuerbehörden und Arbeitsämter machen von den Kompetenzen ebenfalls immer mehr Gebrauch: im ersten Halbjahr gingen 89.043 Anfragen mit Bezug auf ihre Belange beim BZSt ein, was 23.300 mehr sind als im Vorjahreszeitraum. Schwarz-Rot hatte die einschlägigen Möglichkeiten zuletzt 2017 mit dem "Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz" vergrößert. Zu den anderen Auskunftsberechtigten zählen Verwaltungen, die etwa Ausbildungsförderung oder Wohngeld genehmigen. In etwas mehr als zwei Drittel der Fälle insgesamt gab die Kontrollbehörde den Gesuchen statt. Eigentlich genehmigte der Gesetzgeber die Kontenabfrage, um den Terrorismus und Geldwäsche besser bekämpfen zu können.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff beklagt eine schleichende Ausweitung des umstrittenen Werkzeugs: "Einmal erteilte hoheitliche Zugriffsbefugnisse auf personenbezogene Daten wurden auf einen immer weiteren Kreis von Zugriffsberechtigten ausgedehnt." Mit der stetig steigenden Zahl der Abrufersuche steige das Risiko für fehlerhafte Datenübermittlungen oder Personenverwechslungen. Für Betroffene könne dies im Einzelfall äußerst unangenehme Folgen wie Kontensperrungen nach sich ziehen. Die CDU-Politikerin forderte den Gesetzgeber daher auf, das Verfahren zu überprüfen. FDP-Abgeordnete sprachen von einer zunehmenden "Tendenz zum gläsernen Bürger". (vbr)