US-Generalstaatsanwälte klagen gegen Waffen aus dem 3D-Drucker

Die Veröffentlichung von Waffenbauplänen für den 3D-Druck bedroht die nationale Sicherheit, sagen US-Bundesstaatsanwälte und verklagen die Trump-Regierung.

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US-Generalstaatsanwälte klagen gegen Veröffentlichung von Waffenbauplänen für 3D-Drucker

(Bild: Screenshot Ghost Gunner, Defense Distributed)

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Von
  • dpa

In den USA wächst der Widerstand gegen die bevorstehende Veröffentlichung von Plänen im Internet für die Herstellung von Schusswaffen mittels 3D-Druckern. Der Generalstaatsanwalt des Bundesstaats Washington, Bob Ferguson, teilte am Montag mit, er verklage die Regierung von US-Präsident Donald Trump vor einem Bundesgericht in Seattle. Sieben Bundesstaaten und der Hauptstadtdistrikt Washington hätten sich angeschlossen.

Die Klage richtet sich gegen einen außergerichtlichen Vergleich, den die US-Regierung mit einer Organisation namens Defense Distributed geschlossen hat. Defense Distributed wird mit der umstrittenen Einigung erlaubt, Pläne zur Herstellung von Waffen auf 3D-Druckern zu veröffentlichen. Die Organisation aus Texas hat angekündigt, die Anleitungen von diesem Mittwoch an zum Herunterladen anzubieten.

Waffen aus dem Hobbykeller

Die boomende internationale Maker-Bewegung besteht nicht nur aus Bastlern, Künstlern und Weltverbesserern – auch krypto-anarchistische Gruppen zählen sich dazu. Diese wollen staatliche Machtmonopole abschaffen, unter anderem auf dem Weg über technische Mittel wie billige 3D-Drucker und CNC-Fräsen. So verbreitet etwa die US-Gruppe "Defense Distributed" in Namen dieser Ideologie Werkzeuge, Open-Source-Druckvorlagen und Bauanleitungen für Eigenbau-Schusswaffen ohne staatliche Kontrolle. In Deutschland ist die Herstellung jedes einzelnen wesentlichen Teils einer Waffe verboten, sofern man nicht über eine "Waffenherstellungserlaubnis" verfügt. Die besitzen beispielweise professionelle Büchsenmacher. Bei Make und heise online berichten wir bereits seit längerem über die Waffenherstellung, weil wir davon überzeugt sind, dass sich Politik und Gesellschaft mit solchen neuen Gefahren auseinandersetzen muss. Wir rufen in keiner Weise zum Eigenbau von Schusswaffen auf und liefern auch keine Bauanleitungen dazu.

Ferguson kritisierte, dadurch erhielten "Kriminelle und Terroristen Zugang zu herunterladbaren, nicht verfolgbaren und nicht aufspürbaren 3D-gedruckten Waffen". Die Generalstaatsanwälte von 20 US-Bundesstaaten und des Hauptstadtdistrikts Washington schickten am Montag wegen des Vergleichs einen Brandbrief an Justizminister Jeff Sessions und Außenminister Mike Pompeo.

Der Gründer von Defense Distributed, Cody Wilson, hatte bereits 2013 Pläne für die Herstellung einer Schusswaffe auf 3D-Druckern veröffentlicht. Die US-Regierung untersagte ihm das, Cody klagte erfolglos dagegen. Im Juni schloss die US-Regierung dann überraschend den außergerichtlichen Vergleich mit Cody.

Die Generalstaatsanwälte aus den 21 Bundesstaaten schrieben nun, dass sie die vom Außen- und vom Justizministerium bis zu dieser Kehrtwende vertretene Argumentation teilten: "Dass die Veröffentlichung dieser Computerdateien zu Schusswaffen die nationale Sicherheit bedrohen und unsere Bürger gefährden würde."

Weiter hieß es in dem Schreiben, die Bedingungen des Vergleichs seien "zutiefst gefährlich und könnten eine beispiellose Auswirkung auf die öffentliche Sicherheit haben". Die Veröffentlichung der Pläne würde zur Bewaffnung von Terroristen und Kriminellen beitragen. Sie würde außerdem auch jenen Menschen den Besitz von Schusswaffen ermöglichen, denen das von den Behörden untersagt worden sei. Damit würde das Leben von Zivilisten, Polizisten und Angehörigen der Streitkräfte in den USA und im Ausland gefährdet.

Dass sich der Staat die Möglichkeiten von 3D-Druckern indes auch zunutze machen kann, zeigt das Beispiel der Bundeswehr. So kündigte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) vergangene Woche den Einsatz der Geräte an, um Materialprobleme der Truppe zu bewältigen. Beispielsweise sei es inzwischen möglich, einzelne Ersatzteile für Bundeswehrfahrzeuge mit Hilfe von 3D-Druckern direkt im Einsatzgebiet zu fertigen und dort einzubauen.

[Update 31.07.2018 – 10:00 Uhr] Die Klage der Generalstaatsanwälte ist nicht die einzige juristische Auseinandersetzung um Defense Distributed kurz bevor das Onlineportal am am 1. August verfügbar gemacht werden soll. So hat der Generalstaatsanwalt von Pennsylvania eine eigene Klage eingereicht und vorerst eine Zusage erhalten, dass das Portal für IP-Adressen aus seinem Bundesstaat erst einmal blockiert werden soll. Der Bundesstaat New Jersey und die Stadt Los Angeles haben ihrerseits juristische Schritte angekündigt, denen ist Defense Distributed mit eigenen Klagen zuvorgekommen. (olb)