Strafbare Links

Der Deutsche Bundesrat will in das neue E-Commerce-Gesetz verschärfte Regelungen zur Verantwortlichkeit im Internet einbringen.

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Von
  • Florian Rötzer

Der Deutsche Bundesrat will in das neue E-Commerce-Gesetz verschärfte Regelungen zur Verantwortlichkeit im Internet einbringen. Das sieht die Stellungnahme zum Regierungsentwurf über die Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie der EU in nationales Recht vor, die die Länderkammer gestern abgegeben hat.

Bislang gebe es "erhebliche rechtliche Unsicherheit" bei der Verantwortlichkeit von Hyperlinks, heißt es in einer Mitteilung des Bundesrates. Künftig sollen beispielsweise auch diejenigen strafrechtlich verfolgt werden können, die einen Link auf einen "volksverhetzenden Inhalt" setzen – und zwar selbst dann, wenn der Betreffende sich den Inhalt nicht zu Eigen macht. Aus der Mitteilung geht nicht hervor, ob es dazu Einschränkungen geben und ob das Verbot etwa auch die Nennung einer URL betreffen soll, die keinen aktiven Link darstellt. Unklar bleibt überdies, ob davon beispielsweise auch Suchmaschinen betroffen sein sollten.

Die Länderkammer fordert ferner, das Herkunftslandprinzip nicht "unnötig" einzuschränken. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Ausnahme, den Verbraucherschutz abhängig vom Wohnort des Verbrauchers zu machen, wird vom Bundesrat allerdings uneingeschränkt begrüßt.

Die E-Commerce-Richtlinie der EU, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr legt, sieht unter anderem vor, dass elektronisch abgeschlossene Verträge rechtsgültig sind und dass die Provider für Inhalte beim Caching und Hosting nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Das "Herkunftslandprinzip" regelt, dass Anbieter sich an die Gesetze des Staates halten müssen, in dem sie niedergelassen sind. Beim Verbraucherschutz soll hingegen das Recht des Landes gelten, in dem der Kunde wohnt.

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