US-Behörden müssen behindertengerechte Hardware kaufen

In drei Tagen tritt in den USA ein Gesetz in Kraft, dass der Entwicklung behindertengerechter Hard- und Software Vorschub leisten soll.

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Von
  • Angela Meyer

In drei Tagen tritt in den USA ein Gesetz in Kraft, das der Entwicklung behindertengerechter Hard- und Software Vorschub leisten soll. In Zukunft dürfen US-Behörden nur noch solche Geräte und Programme anschaffen, die mit üblichen Hilfsmitteln kompatibel sind. Bei der Gestaltung öffentlicher Websites muss dieser Grundsatz ebenfalls beachtet werden.

Nicht nur die Web Accessibility Initiative (WAI) des World-Wide-Web-Konsortiums fordert und fördert dies schon seit längerem. Für Blinde zum Beispiel führen gerade die verbesserten technischen Möglichkeiten zu Beschränkungen: Beim Surfen muss der von ihnen benutzte Screen Reader, der Texte laut vorliest, bei Bildern passen – es sei denn, es gibt die darin enthaltene Information gleichzeitig auch als Text.

Für Blinde ebenso problematisch: Fahrkartenautomaten oder Informationskioske mit Touchscreen. Aber auch Geräte wie Fotokopierer fallen in den Geltungsbereich des neuen US-Gesetzes: Künftig müssen öffentliche US-Einrichtungen Modelle anschaffen, die sich auch vom Rollstuhl aus bedienen lassen.

Die Initiatoren des Gesetzes erhoffen sich ebenso wie viele Behinderten-Initiativen eine Signalwirkung auch über den Einflussbereich der US-Behörden hinaus: Da diese zu den größeren Kunden gehören, eine eigene Behördenversion der Geräte und Programme sich in der Regel aber nicht lohnen dürfte, könnte es auf diesem Wege gelingen, die Unternehmen zu einer behindertengerechten Umgestaltung ihrer Produktpalette zu bewegen. (anm)