Gespeicherter Standortverlauf: Bundesregierung rügt Google

Die irreführende Beschreibung des Standortverlaufs erodiert das Vertrauen in Dienste der digitalen Welt, schreibt Staatssekretär Gerd Billen an Google.

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Google

(Bild: dpa, Christoph Dernbach)

Lesezeit: 2 Min.

Das Bundesjustizministerium kritisiert Googles Datenschutzpraxis in einem Brief an Sundar Pichai, den CEO des Tech-Unternehmens. Es geht um irreführende Beschreibungen in den Einstellungen zum Standortverlauf im Google-Account. Die Nachrichtenagentur AP hatte aufgedeckt, dass Google auch dann Ortsdaten aus bestimmten Diensten wie Google Maps oder der Suche speichert, wenn der Standortverlauf deaktiviert ist. Das hatte Google in der Beschreibung zu der Einstellung nicht angegeben. Betroffen sind alle Nutzer mit Google-Account auf Android- und iOS-Handys.

Die Speicherung von Standortdaten trotz deaktiviertem Standortverlauf sei geeignet, "das Vertrauen der Verbraucher in die Nutzung von Angeboten und Diensten der digitalen Welt ganz gravierend und nachhaltig zu beeinträchtigen", schreibt Staatssekretär Gerd Billen in einem Brief an Google, der dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel vorliegt. Nutzer sollten sich immer auf die Angaben und Einstellungsmöglichkeiten von Unternehmen verlassen können.

Es liege an Google, unmissverständlich klarzustellen, welche Daten erfasst werden, schreibt Billen laut dem Bericht mit Verweis auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Außerdem soll Google an zentraler Stelle eine Option anbieten, die die Erfassung von Standortdaten und des Standortverlaufs verhindert. Möglich ist das bisher nur per Umweg über die Option "Web- und App-Aktivitäten", die allerdings noch zusätzliche Änderungen vornimmt. Es ist nicht möglich, gezielt das Speichern von Ortsdaten deaktivieren.

Google hat zumindest die Beschreibung der Option bereits angepasst. Auf der Einstellungsseite heißt es nun: "Diese Einstellung wirkt sich nicht auf andere Standortdienste auf Ihrem Gerät aus, etwa die Google-Standortdienste und "Mein Gerät finden". Einige Standortdaten werden eventuell im Rahmen Ihrer Aktivitäten in anderen Google-Diensten wie der Google-Suche und in Maps gespeichert." Früher war dort nur zu lesen: "Wenn Sie den Standortverlauf deaktivieren, werden die von Ihnen besuchten Orte nicht mehr gespeichert."

Laut Spiegel ist es bereits der zweite Brief, den Billen an Pichai geschickt hat. Der erste Brief unterlag einem Missverständnis: Das Bundesjustizministerium hatte die Studie, dass Android den Standort bis zu 340 Mal am Tag an Google mitteile, mit dem AP-Bericht über die irreführenden Einstellungen vermischt. Billen habe sich in der ersten Fassung also fälschlicherweise darüber beschwert, dass Google Bewegungsdaten bei deaktiviertem Standortverlauf 340 Mal am Tag abfrage – ein Missverständnis, für das er sich im zweiten Schreiben entschuldigt haben soll. (dahe)