Carsharing: Verband bemängelt Tempo
Die Bundesregierung wollte Carsharing fördern und hatte zum 1. September 2017 ein Gesetz in Kraft gesetzt. Ermöglicht werden sollten damit etwa Sonderparkplätze und kostenfreies Parken für solche Fahrzeuge. Doch der Branchenverband moniert schleppendes Tempo
(Bild: Bundesverband CarSharing e.V. (bcs))
- dpa
(Bild:Â Bundesverband CarSharing e.V. (bcs))
Die Bundesregierung wollte Carsharing fördern und hatte zum 1. September 2017 ein Gesetz in Kraft gesetzt. Ermöglicht werden sollten damit etwa Sonderparkplätze und kostenfreies Parken für solche Fahrzeuge. Doch der Branchenverband moniert schleppendes Tempo. „Das ist unerfreulich, dass es sich so lange hinzieht“, sagte Willi Loose vom Bundesverband Carsharing in Berlin. Anders als im Gesetz vorgesehen, gebe es etwa noch immer kein einheitliches Verkehrszeichen für Carsharing-Stellplätze. Zudem fehle eine Kennzeichnung der berechtigten Fahrzeuge, kritisierte er die Bundesregierung.
Ein großes Hindernis sei zudem, dass die Bundesländer die Regelungen sehr unterschiedlich umsetzten. Da Straßenrecht Ländersache ist, betrifft das Gesetz nur Bundesstraßen. Relevant für Carsharing-Angebote seien aber Flächen an kommunalen Straßen oder Landesstraßen, sagte ein Sprecher des NRW-Verkehrsministeriums.
Auch die rot-rot-grüne Landesregierung in Berlin will Carsharing fördern. „Carsharing kann den Umstieg vom privaten Auto zum flächeneffizienten und nachhaltigen Umweltverbund unterstützen“, erklärte die Senatsverkehrsverwaltung. Das Land überarbeitet derzeit seine Verkehrspolitik. Radfahrer, Fußgänger und der ÖPNV bekommen mit einem neuen Gesetz Vorrang in der Verkehrsplanung. Der zweite Teil des neuen Mobilitätsgesetzes fehlt noch, soll aber auch das Carsharing nochmal näher unter die Lupe nehmen.
Branchenvertreter Loose geht das nicht schnell genug: „Berlin ist auch ein Ärgernis: Der Senat wartet ab.“ Noch gebe es keine Vorlage für den zweiten Teil des Mobilitätsgesetzes. Von den rund 3000 Carsharing-Autos in Berlin müssen die meisten nicht an einer Station zurückgegeben werden, sondern können irgendwo geparkt werden. Jeder Anbieter hat unterschiedliche Regeln. Seit 2006 hat Berlin rund 160 einzelne Stellplätze im öffentlichen Raum ausgewiesen, die nur Carsharing-Autos nutzen dürfen. Dabei nutzt Berlin aber ein anderes Vorgehen als im Bundesgesetz.
Die Plätze können von allen Anbietern genutzt werden. Damit wollten sie der Vielzahl der Anbieter gerecht werden, sagte eine Sprecherin der Senatsverkehrsverwaltung. Mittlerweile gibt es rund ein Dutzend Anbieter in Berlin. Manche Unternehmen bieten aber auch eigene Flächen zum Parken an – etwa Car2Go und DriveNow an den Flughäfen.
In Berlin will künftig auch VW unter der Submarke „We Share“ ein rein elektrisches Carsharing-Angebot an den Start bringen. Der Auftakt dazu soll im zweiten Quartal 2019 in Berlin erfolgen – mit einer Flotte aus 1500 e-Golf, später kommen 500 e-Up dazu. Danach sollten weitere große Städte in Deutschland folgen.
Carsharing spielt bisher vor allem in größeren Städten eine Rolle. Für die großen Anbieter „sind Metropolen ab 500.000 Einwohner interessant“, heißt es beim Carsharing-Verband. Firmen, die auch mittelgroße Städte im Fokus haben, würden dort oft nur Erfolg haben, wenn es bereits private Initiativen gebe. (mfz)