Anwaltspostfach: Das beA startet ohne Testbetrieb

Am Montag hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) das besondere elektronische Anwaltspostfach in Betrieb genommen.

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Auf die Plätze, Los: Das beA startet ohne Testbetrieb

(Bild: CC0)

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Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist am heutigen Montag vollständig in Betrieb gegangen. Eigentlich sollte das beA ja bereits Anfang 2018 mit jahrelanger Verspätung in Betrieb gehen. Seit dem 1. Januar sind Rechtsanwälte verpflichtet, in diesem eigens entwickelten Email-System Schriftstücke entgegen zu nehmen. Man nennt das passive Nutzungspflicht. Allerdings gab es das System nicht, weil die Server Ende 2017 aus Sicherheitsgründen abgeschaltet wurden.

Nun sind sie wieder in Betrieb und man darf gespannt sein, ob alles funktioniert. Die Sicherheitslücken, die zum Fehlstart des beA führten, sind teils behoben, teils sollen sie erst im laufenden Betrieb gefixt werden. Jetzt aber gilt es. Sämtliche Rechtsanwälte müssen in ihr Postfach eingehende Schriftstücke gegen sich gelten lassen. Dabei haben sich mehr als 100.000 der gut 160.000 Anwälte nicht einmal erstregistriert.

Einen zuvor avisierten Testbetrieb wird es nicht geben. Dabei weiß noch niemand, ob die Server richtig dimensioniert sind. Gibt es einen Ansturm, weil beA endlich gestartet ist, oder wird das so ein krachender Erfolg wie De-Mail? Die Website bea.brak.de ist jedenfalls aktuell nur schwer erreichbar.

Spannend ist der beA-Neustart vor allem für Anwälte, die vor dem Dezember-Stopp bereits Vertretungsregeln im System eingepflegt hatten. Sollten Kollegen mittlerweile die Kanzlei verlassen haben, so leben diese Regeln dennoch fort. Wer vor der beA-Abschaltung mitlesen durfte, der darf es immer noch. Da die Server erst heute neu gestartet sind, gab es bisher keine Möglichkeit, diese Regeln anzupassen. (vowe)