Nach EuGH-Urteil: Facebook ändert Datenschutz-Regeln für Seiten
Im Juni entschied der EuGH, dass Betreiber von Facebook-Seiten für den Datenschutz mitverantwortlich sind. Nun hat Facebook seine Datenschutz-Regeln angepasst.
Facebook hat seine Regeln für Seiten-Betreiber an eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) angepasst. Laut seinem Urteil können Seiten-Betreiber die Verantwortung für die Datenverarbeitung nicht komplett auf das Online-Netzwerk abwälzen. Es geht dabei um die sogenannten Seiten-Insights – zusammengefasste Daten, die Aufschluss darüber geben, wie Nutzer mit einer Facebook-Seite interagieren. Die Insights "können auf personenbezogenen Daten basieren", erklärt Facebook.
Das Netzwerk legt Seiten-Betreibern nun eine Ergänzung zu den bisherigen Bestimmungen vor: Demnach müssen sie unter anderem sicherstellen, dass sie eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Insights-Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben und einen Verantwortlichen für die Datenverarbeitung der Seite benennen. "Du solltest sicherstellen, dass du [...] jedwede sonstigen geltenden rechtlichen Pflichten erfüllst", empfiehlt Facebook.
Datenschutz: Seiten-Betreiber sind mitverantwortlich
In der Ergänzung wird auch festgehalten, dass Facebook Irland und die Seiten-Betreiber gemeinsam Verantwortliche für die Verarbeitung von Insights-Daten sind. Das entspricht der Feststellung des EuGH vom Juni. Das Gericht gab damit in einem jahrelangen Streit letztendlich deutschen Datenschützern Recht (Entscheidung C-210/16). Sie hatten bemängelt, dass Nutzer von Seiten-Betreibern nicht darüber informiert worden seien, dass ihre Daten erhoben und zur Verbreitung zielgerichteter Werbung genutzt würden.
Facebook behält sich weitere Änderungen an der Seiten-Insights-Ergänzung vor. "Deshalb empfehlen wir dir, sie regelmäßig auf Aktualisierungen zu prüfen." Nutzer, die der Ergänzung nicht zustimmen, beenden "bitte jedwede Nutzung von Seiten". Das EuGH-Urteil sei nun aber kein Grund, in Panik zu geraten und Facebook-Seiten zu schließen, analysiert Rechtsanwalt Thomas Schwenke. (Mit Material der dpa) / (dbe)